Neuigkeiten Timeline

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 3, 2026

Neue EU-Regeln für Künstliche Intelligenz greifen: Hakan Ersu startet EU AI Act Beratungsstelle für Unternehmen

Tourismus, Reisen
August 3, 2026

Psychische Krise im Ausland: Was tun bei Angst, Panik oder Überforderung?

Tourismus, Reisen
August 3, 2026

Sumo Show Tokyo bietet in Sunamachi Ginza ein interaktives Sumo-Erlebnis samt Duellmit einem Sumo-Ringer

Maschinenbau
August 3, 2026

Software-Update für mehr Intelligenz, Flexibilität und Kontinuität in der Blechbearbeitung

Sport, Events
August 3, 2026

10 Jahre Xperience Festival – Yoga, Musik und Consciousness in Bad Meinberg

Allgemein
August 3, 2026

„Elbwald retten“: Ein Hamburger Verein zeigt, wie erfolgreiches Campaigning funktioniert

Umwelt, Energie
August 3, 2026

Neuer eprimo Fairpreis bietet Folgeangebote auf Neukundenniveau

Immobilien
August 3, 2026

Drei besondere Immobilien zwischen Nordsee und Ostsee

Tourismus, Reisen
August 3, 2026

Coolcation im Montafon – Familienzeit, Bergfrische und Sommerglück

Garten, Bauen, Wohnen
August 3, 2026

Tarkett iD Designböden: Ein Design, viele Möglichkeiten

Medien, Kommunikation
August 3, 2026

Warum der Fisch in den Ferien besser schmeckt

IT, NewMedia, Software
August 3, 2026

Auf zu neuen Ufern mit Asseco: Avalara-Partnerschaft legt Basis für weltweite Geschäftsaktivitäten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 3, 2026

Strategische Partnerschaft für datenbasierte HR-Exzellenz: PMCI und DexterBee bündeln ihre Kräfte

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
August 3, 2026

Solutiance AG: H1 mit Anstieg bei Auftragseingang und Neukunden – 1,9 MEUR Fördergelder genehmigt

Ungültigkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungen

Das Landgericht (LG) Köln hat mit Urteil vom 29.01.2014 bestimmte Klauseln betreffend die Beitragsfreistellung, die Kündigung der Versicherung und den Stornoabzug für ungültig erklärt (AZ.: 26 O 317/13).

Ungültigkeit von Klauseln in Lebens- und Rentenversicherungen

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte (http://noethelegal.com/rechtsberatung/) , Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich informiert:

Das Landgericht Köln verurteilte die Beklagte Versicherung dazu, sich nicht mehr auf die genannten Klauseln zu berufen und diese in der Zukunft nicht mehr zu verwenden.

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Hamburg. Wie es scheint, folgt das LG Köln damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH), der schon mehrfach entschieden hat, dass Versicherungsnehmer mit derartigen Versicherungsverträgen bei vorzeitiger Kündigung ihrer Versicherungsverträge nicht mehr so viel Geld verlieren dürfen. Zu einem Verlust des Geldes kam es insbesondere durch nachteilige Verrechnung der Abschlusskosten, Provisionen und des Stornoabzugs.

Auch die Stuttgarter Lebensversicherung AG sowie die Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung AG wurden auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg schon gerichtlich dazu verurteilt, derartige Klauseln künftig nicht mehr zu verwenden und sich nicht mehr darauf zu berufen.

Vielfach legen die Versicherer gegen die Gerichtsurteile jedoch Berufung zum Bundesgerichtshof ein. Auch hier sind einige Verfahren anhängig, das heißt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes steht noch aus. Es bleibt abzuwarten, ob der Bundesgerichtshof seiner bisherigen Rechtsprechung hinsichtlich derartiger Klauseln in Kapitallebens- und privaten Rentenversicherungen treu bleibt und zugunsten der Versicherungsnehmer entscheidet.

Häufig werden derartige Klauseln in Versicherungsverträgen hingenommen und die Konsequenzen, die daraus resultieren können, bei Abschluss des Vertrages nicht bedacht. Sowohl im Vorfeld des Abschlusses eines Versicherungsvertrages als auch nach Abschluss kann es hilfreich sein, einen kompetenten Rechtsanwalt den betreffenden Vertrag prüfen zu lassen.

Das Versicherungsrecht ist eine komplexe Materie, insbesondere wird es unübersichtlich, wenn es im Zusammenhang mit Verrechnung der Abschlusskosten, Provisionen und des Stornoabzugs zu sehen ist. Hier ist Rechtsrat von Vorteil.

Um ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen zu können, sollten Sie sich daher rechtsanwaltlich beraten lassen.

Sie erwartet an unseren Standorten in Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Köln und Zürich ein engagiertes, verlässliches und spezialisiertes Team von Berufsträgern.

NOETHE LEGAL Rechtsanwälte versteht sich als sowohl national als auch international ausgerichtete Kanzlei mit dem Schwerpunkt im Wirtschaftsrecht.

Kontakt
NOETHE LEGAL Rechtsanwälte
Herr Tobias Nöthe
In der Sürst 3
53111 Bonn
+49 (0) 228 52279640
info@noethelegal.com
http://noethelegal.com

(Visited 19 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert