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„Unfallflucht durch Fußgänger?“ – Verbraucherfrage der Woche des D.A.S. Leistungsservice

Gut beraten von den Experten der ERGO Group

Jasmin S. aus Kiel:
Neulich habe ich gesehen, wie ein Fußgänger so unachtsam die Straße überquert hat, dass ein Auto ausweichen musste und fast mit einem anderen Auto zusammengestoßen wäre. Kann sich eigentlich auch ein Fußgänger wegen Unfallflucht strafbar machen, wenn er nach einem Unfall einfach weitergeht?

Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice):
Jeder Verkehrsteilnehmer kann sich wegen „Unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ strafbar machen – also auch ein Fußgänger, der beispielsweise ein Ausweichmanöver verursacht hat. Fußgänger gelten dann als Verkehrsteilnehmer, wenn sie am Straßenverkehr teilnehmen. Dazu gehört zum Beispiel das Betreten oder Überqueren von Verkehrsflächen oder das Be- und Entladen von Fahrzeugen. Auch öffentlich zugängliche Parkplätze zählen zum Straßenverkehr. Selbst das Verursachen eines Kratzers an einem parkenden Auto im Vorbeigehen kann als Unfall gelten – denn die Reparaturkosten können erheblich sein. Auf Unfallflucht steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Jeder, der irgendwie an einem Unfall beteiligt gewesen sein kann, muss am Unfallort bleiben und die Feststellung seiner Personalien und seiner Beteiligung ermöglichen. Ein Zettel am Scheibenwischer ist dann übrigens nicht ausreichend.
Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 918

Weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

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Über den D.A.S. Rechtsschutz
Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Mit dem D.A.S. Rechtsschutz bieten wir mit vielfältigen Produktvarianten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 3,3 Mrd. Euro im Jahr 2016 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Sie gehört zu ERGO und damit zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger. Mehr unter www.das.de

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Dr. Claudia Wagner
Victoriaplatz 2
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0211 477-2980
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