Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Unfall bei der Probefahrt: Autokäufer sind in der Pflicht

Unfall bei der Probefahrt: Autokäufer sind in der Pflicht

Wer einen Gebrauchtwagen kauft, entscheidet meist nach einer Probefahrt. Doch wer haftet, wenn dabei ein Unfall passiert? Das Infocenter der R+V Versicherung rät, vorab eine schriftliche Vereinbarung abzuschließen – zur Sicherheit von Käufer und Verkäufer.

Bei einem „normalen“ Unfall ist die Sachlage klar: „Grundsätzlich deckt die Haftpflichtversicherung Schäden bei anderen ab. Die Schäden am Fahrzeug sind Sache der Vollkaskoversicherung“, sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Bei einer Probefahrt haftet jedoch der mögliche Käufer, so der Experte: „Diese müssen im Schadenfall die Mehrkosten zahlen, also mindestens die Selbstbeteiligung und die Höherstufung des Versicherungsnehmers.“

Vor der Fahrt Vereinbarung abschließen
Wie ist das Fahrzeug versichert? Wie hoch die Selbstbeteiligung? Wer diese Fragen vor der Testfahrt klärt, kann böse Überraschungen vermeiden. Eine schriftliche Vereinbarung kommt dabei beiden Seiten zugute. Den Verkäufer entbindet sie von sämtlichen Ansprüchen, die durch Verkehrsverstöße bei der Probefahrt entstehen könnten – zum Beispiel auch, wenn der Kaufinteressent mit 60 Stundenkilometern durch eine Tempo-30-Zone rast. Das Auto ist während der Testfahrt ganz normal weiter versichert. „Um den Versicherungsschutz trotz Probefahrtvereinbarung aber nicht zu verlieren, sollte sich der Verkäufer vom Interessenten einen gültigen Führerschein und Personalausweis zeigen lassen“, rät Kfz-Experte Walter.

Andere Regeln bei Händlern
Etwas anders sieht die Rechtslage bei Händlern aus. Bieten sie Autos für eine Probefahrt an, können Käufer davon ausgehen, dass der Wagen versichert ist. „Den Käufer schützt die sogenannte stillschweigende Haftungsfreistellung. Solange der Händler nicht ausdrücklich auf das Gegenteil hinweist, kann der Probefahrer davon ausgehen, dass der Wagen vollkaskoversichert ist“, erklärt Kfz-Experte Walter. Das bedeutet auch, dass der Käufer bei Unfällen nicht haftet und auch keine Selbstbeteiligung leisten muss. Ausnahme: Der Probefahrer handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Ein Musterformular für eine schriftliche Probefahrtvereinbarung bieten beispielsweise die Automobilclubs zum Herunterladen an.
– Dabei sollte der Verkäufer auch daran denken, dass das Auto durch einen Unfall möglicherweise an Wert verliert.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Brigitte Römstedt
Raiffeisenplatz 2
65189 Wiesbaden
06 11 / 533 – 46 56
brigitte.roemstedt@ruv.de
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
anja.kassubek@arts-others.de
http://www.infocenter.ruv.de

(Visited 19 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert