Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Umgangsrecht: Verfahrenskosten werden hälftig geteilt

(DAV). In der Regel werden die Kosten für ein Umgangsverfahren zwischen den beiden beteiligten Elternteilen hälftig geteilt. Bei der Verteilung der Kosten werden die Einkommensverhältnisse der Eltern nicht berücksichtigt.

Die Eltern der drei Kinder leben getrennt. Sie führten vor dem Familiengericht (https://familienanwaelte-dav.de) mehrere Verfahren über Sorgerecht und Umgang. Parallel dazu lief das Scheidungsverfahren und ein Verfahren über Kindes- und Trennungsunterhalt. Im Verfahren um den Umgang des Vaters mit den drei gemeinsamen Kindern hatte das Gericht die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben.

Die Eltern wandten sich gegen diese Kostenentscheidung des Amtsgerichts. Der Vater war der Meinung, die Mutter müsse mindestens die Kosten des Sachverständigengutachtens tragen, da sie unwahre Tatsachenbehauptungen aufgestellt habe. Auch habe sie die Sachverständige mit Erwägungen und Anliegen, die nichts mit dem Verfahren zu tun gehabt hätten, von der eigentlichen Arbeit abgehalten. Sie habe so das Verfahren verzögert und zu hohen Kosten beigetragen. Ebenso hätten die ständigen Missbrauchsvorwürfe der Mutter gegen ihn das Verfahren verzögert.

Umgangsverfahren: Müssen beide Elternteile gleichermaßen für Kosten aufkommen?
Die Mutter war genauso der Meinung, sie müsse keine Verfahrenskosten übernehmen. Ihr (Ex)Mann sei bei weitem vermögender als sie. Er sei hauptverantwortlich für die hohen Sachverständigenkosten. Seine Alkoholerkrankung hätte u.a. dazu geführt, dass die Sachverständige eine 14-seitige Stellungnahme zu der vom ihm ausgehenden Kindeswohlgefährdung habe schreiben müssen. Das habe die Kosten des Sachverständigengutachtens erhöht. Außerdem habe die Sachverständige neun Gespräche mit dem Vater und nur sechs Gespräche mit ihr geführt.

Beide hatten keinen Erfolg. Es blieb dabei: Sie müssen die Kosten je zur Hälfte übernehmen. Einen Ausnahmefall, der es rechtfertigen würde, dass nur ein Elternteil die Kosten trägt, konnte das Gericht nicht erkennen. Ein solche Ausnahme wäre es etwa, wenn ein Elternteil durch grobes Verschulden Anlass für das Verfahren gegeben hätte. Das sei hier nicht der Fall. Die Verfahren gingen vielmehr auf einen tiefgreifenden Elternkonflikt zurück. An dem Streit der Eltern sei der Vater ebenso beteiligt wie die Mutter. Wer welchen Anteil an dem Streit habe und wer damit in welchem Umfang die Sachverständigenkosten verursacht hat, lasse sich nicht quantifizieren.

Kostenteilung bei Umgangsverfahren: Vermögen der Elternteile spielen keine Rolle
Vater und Mutter hätten das gemeinsame Sorgerecht und seien damit beide für den Umgang der Kinder mit dem Vater verantwortlich. Daher sei es angemessen, die Kosten gegeneinander aufzuheben. Beide Elternteile hätten Anteil an Dauer und den Kosten des Verfahrens, ohne dass der Beitrag des einen Elternteils den des anderen überwiege.

Die Überlegung, dass ein wirtschaftlich besser gestellter Elternteil nur aufgrund der besseren Einkommens- und Vermögensverhältnisse einen höheren Anteil oder die gesamten Kosten tragen müsse, sei nicht überzeugend.

Oberlandesgericht Karlsruhe am 07. Mai 2024 (AZ: 16 WF 1/24)

Hohe Kompetenz in allen Fragen des Familienrechts ist das Markenzeichen der Familienanwälte. Ganz gleich ob zum Thema Ehe oder Ehevertrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft oder gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft, Sorge- und Umgangsrecht für die Kinder oder Scheidungsfolgen, wie z. B. Unterhalt für Kinder bzw. Ehepartner: Mit einem Familienanwalt als Ihrem ersten Ansprechpartner sind Sie stets auf der rechtssicheren Seite. Ein Familienanwalt berät Sie umfassend, vertritt ausschließlich Ihre Interessen und leistet Ihnen auch jederzeit gern rechtlichen Beistand – in außergerichtlichen Auseinandersetzungen genauso wie vor Gericht. Vertrauen Sie in allen Fragen des Familienrechts auf die deutschlandweit mehr als 6.500 Familienanwältinnen und Familienanwälte im Deutschen Anwaltverein.
Eine qualifizierte Familienanwältin oder einen qualifizierten Familienanwalt finden Sie auch in Ihrer Nähe.

Kontakt
Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein
Rechtsanwalt Swen Walentowski
Littenstraße 11
10179 Berlin
030 726152-129
http://www.familienanwaelte-dav.de

(Visited 29 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert