Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 24, 2026

Ausbildungsstart 2026: Kontinuierliche Nachwuchsarbeit zeigt Wirkung

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juli 24, 2026

Übernachtungen im Bayerischen Staatsbad legen weiter zu

IT, NewMedia, Software
Juli 24, 2026

Proxmox Virtual Environment sorgt für Wirbel auf dem Virtualisierungsmarkt

Tourismus, Reisen
Juli 23, 2026

Geplante Revisionsarbeiten in der RupertusTherme

Kunst, Kultur
Juli 23, 2026

SoleKlangSommer: BLUMENCRON, KIRCHER, SCHUBERT

Medien, Kommunikation
Juli 23, 2026

Sommer-PR: Chancen in der nachrichtenarmen Zeit nutzen

Essen, Trinken
Juli 23, 2026

Elisabethen Quelle von Hassia erhält Bio-Mineralwasser-Siegel

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 23, 2026

Die weltweit einmalige Arbeitsweise von TTPCG DATING SERVICES®

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 23, 2026

Swiss Payment Forum 2026

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 23, 2026

Ihr Sehen verdient mehr als Standardlösungen.

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 23, 2026

InHalten AG: Professionelle Begleitung in Lebensübergängen, Krisen und Veränderungsprozessen

Tourismus, Reisen
Juli 23, 2026

Zwischen Jakarta und Labuan Bajo: Was Indonesien über die globale Größe von Ascott erzählt

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 23, 2026

China-Rundreise: IKARUS TOURS verbindet auf einer 19-tägigen Rundreise jahrtausendealte Kultur, spektakuläre Natur und das internationale Flair Ho

Tourismus, Reisen
Juli 23, 2026

Geburtsstätte der amerikanischen Eisenbahn in Baltimore bereitet sich auf 200-jähriges Jubiläum vor

Überstunden: Kündigung des Arbeitgebers zulässig bei Weigerung des Arbeitnehmers?

Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, im Interview mit Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Überstunden: Kündigung des Arbeitgebers zulässig bei Weigerung des Arbeitnehmers?

Arbeitsrecht

Maximilian Renger: Zum Thema Überstunden hat es schon eine ganze Reihe von Beiträgen gegeben von dir zuletzt. Wie ist denn eigentlich der Fall zu beurteilen, dass der Arbeitgeber Überstunden anordnet, der Arbeitnehmer sich aber weigert, diese zu leisten? Darf der Arbeitgeber in diesem Fall kündigen?

Fachanwalt Bredereck: Entscheidend ist in einem solchen Fall die Frage, ob der Arbeitgeber berechtigt war, die Überstunden anzuordnen. Das ist nicht ohne weiteres der Fall, es sei denn es handelt sich um einen extremen Notfall. Das klassische Beispiel in diesem Zusammenhang ist der Brand im Büro. Hier dürfte der Arbeitnehmer nicht einfach Feierabend machen, sondern müsste mit löschen.

Maximilian Renger: Und abgesehen von solchen extremen Situationen?

Fachanwalt Bredereck: Abgesehen von diesen Notfällen kann sich eine Pflicht zur Leistung von Überstunden für Arbeitnehmer aus verschiedenen Rechtsquellen ergeben. Dazu zählt natürlich der Arbeitsvertrag, ggf. eine Betriebsvereinbarung oder auch der Tarifvertrag. Finden sich dort aber keine Regelungen zur Überstundenleistung, ist der Arbeitgeber auch nicht berechtigt, diese vom Arbeitnehmer zu verlangen.

Maximilian Renger: Sprich der Arbeitnehmer hat dann auch keine Abmahnung oder Kündigung zu befürchten, wenn er trotz der Anordnung des Arbeitgebers einfach geht?

Fachanwalt Bredereck: So ist es, zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz hat. Ausnehmen muss man hier wiederum Mitarbeiter in einem Kleinbetrieb, wenn also der Arbeitgeber regelmäßig nicht mehr als zehn Mitarbeiter beschäftigt. In diesem Fall findet das Kündigungsschutzgesetz nämlich keine Anwendung, der Arbeitgeber kann ohne Grund kündigen. Er wird also dem Arbeitnehmer vielleicht nicht sagen, dass er ihm kündigt, weil dieser keine Überstunden leisten wollte, der Betroffenen kann aber gegen eine Kündigung in diesem Fall nichts unternehmen. Ich würde im Übrigen aber auch Arbeitnehmern, die nicht im Kleinbetrieb tätig sind, grundsätzlich empfehlen, die Überstundenleistung nicht einfach zu verweigern, sondern einer entsprechenden Anordnung des Arbeitgebers zunächst unter Vorbehalt nachzukommen und ggf. später gerichtlich feststellen zu lassen, ob tatsächliche eine Verpflichtung bestand. Auf diesem Wege vermeidet man das Risiko einer Kündigung vollständig. Eine solche Feststellungklage wäre jedenfalls zulässig und hat den Vorteil, dass der Arbeitnehmer nicht Gefahr läuft, unangenehme Überraschungen zu erleben, weil er z.B. seine Verpflichtung zur Überstundenleistung übersehen hat.

Maximilian Renger: Alles klar, vielen Dank.

Vertretung von Arbeitnehmern bei der Geltendmachung von Überstunden

Wir vertreten Arbeitnehmer deutschlandweit bei Geltendmachung von Vergütung für Überstunden gegen ihren Arbeitgeber außergerichtlich und gerichtlich. Das Thema ist heikel. Viele Klagen gehen allein wegen Missachtung der Darlegungs- und Beweislast verloren. Die Anforderungen des Bundesarbeitsgerichts hierzu sind sehr hoch. Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck an und besprechen Sie zunächst telefonisch und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Geltendmachung der Überstundenvergütung. Hierbei können Sie auch die Kosten, bzw. das Kostenrisiko im Verhältnis zu dem zu erwartenden Erfolg klären. Wir haben einen Fragenkatalog entwickelt, mit dessen Hilfe eine präzise Abschätzung des Klagerisikos möglich ist.

27.4.2017

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 29 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert