Neuigkeiten Timeline

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 21, 2026

Vom Havelufer ins Steuerhaus der „Moby Dick“

IT, NewMedia, Software
Juli 21, 2026

Sagepath Reply im Gartner® „Market Guide for Strategic Website Agencies“ 2026 gelistet

Immobilien
Juli 21, 2026

FIX&FLIP Foundation Online-Seminar mit Oliver Fischer: Praxis-Einstieg in den Immobilienhandel

Politik, Recht, Gesellschaft
Juli 21, 2026

Offene Immobilienfonds in der Krise – Ihre Rechte als Anleger

Tourismus, Reisen
Juli 21, 2026

Die Amerikanische Revolution nach dem Independence Day: Virginia erzählt 250 Jahre USA weiter

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 21, 2026

„Grüner“ Balsam für Körper und Seele

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Versipedia macht Versicherungsexperten sichtbar

Immobilien
Juli 21, 2026

Ditenso wird offizieller Partner von Planon für die DACH-Region

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Hamburg: Steht die Hafenwesterweiterung auf der Kippe?

Immobilien
Juli 21, 2026

Holger Ballwanz Immobilien sucht Handelsimmobilien und Nahversorger Immobilien zum Kauf in Deutschland

Handel, Dienstleistungen
Juli 21, 2026

Die Zukunftsrente aus der Erde – warum Rohstoffe, Demografie und Kaufkraft neu zusammengedacht werden müssen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 21, 2026

Mit umsetzungsorientierter KI-Readiness zum nachhaltigen Erfolg

Immobilien
Juli 21, 2026

Die Online-Plattform Hausverwalter VZ startet am Markt

Umwelt, Energie
Juli 21, 2026

Die Vision von König Mohammed VI. triumphiert in Freetown: Die gesamte ECOWAS schließt sich der Afrikanisch-Atlantischen Gaspipeline an

Überstunden – Die Rechte des Arbeitnehmers

Von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Wann kann der Arbeitnehmer zusätzlichen Lohn für Überstunden verlangen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit der Arbeitnehmer seinen Anspruch vor Gericht durchsetzen kann?

Wenn der Arbeitnehmer nach einer Kündigung Kündigungsschutzklage einreicht, wird oft auch über die Entlohnung von Überstunden gestritten. Wenn die Überstunden vom Chef angeordnet wurden oder wenn sie betrieblich notwendig waren, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung.

Um diesen Anspruch vor Gericht erfolgreich durchzusetzen, muss der Arbeitnehmer folgendes beachten: Es reicht in aller Regel nicht aus, dass der Arbeitnehmer einen Zettel vorliegt, auf dem er die Anzahl von Überstunden notiert hat. Wer seinen Anspruch auf zusätzliche Vergütung nur hierauf stützt, gerät vor Gericht regelmäßig in Schwierigkeiten.

Die Gerichte verlangen, dass der Arbeitnehmer darlegt und beweist, an welchem Tag, welche Anzahl von Überstunden durch den Chef angeordnet wurde. Hat der Chef die Überstunden nicht ausdrücklich angeordnet, muss der Arbeitnehmer genau darlegen, warum an bestimmten Tagen Überstunden notwendig waren. Der Arbeitnehmer muss auch plausibel darlegen, warum an einem bestimmten Tag genau die Anzahl von Überstunden für die Erledigung von Arbeitern notwendig waren und nicht etwa weniger.

Übersehen wird auch häufig, dass der Arbeitnehmer auch die normalen Arbeitsstunden einschließlich der jeweiligen Pausen darlegen muss.

Oft ist die erfolgreiche Geltendmachung von Überstundenvergütung auch wegen Ausschlussfristen (im Arbeitsvertrag oder in einschlägigen Tarifverträgen) auf wenige Monate rückwirkend begrenzt.

Fachanwaltstipp Arbeitnehmer: Während Sie die Überstunden ableisten, sollten Sie deshalb ein ausführliches Zeitjournal führen, wenn Sie sich die Möglichkeit vorbehalten wollen, einen Anspruch auf zusätzliche Vergütung später vor Gericht durchzusetzen zu können. In der Zeit schon mal sollten sie Sie auch die üblichen Arbeitszeiten einschließlich der Pausen notieren. Lassen Sie sich das Zeitjournal möglichst von Ihrem Chef gegenzeichnen.

25.6.2013

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

Bredereck Willkomm Rechtsanwälte

Berlin-Charlottenburg: Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin
Berlin-Mitte: Palais am Festungsgraben, 10117 Berlin
Berlin-Marzahn Zweigstelle: Marzahner Promenade 28, 12679 Berlin

Potsdam: Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam

Tel.: (030) 4 000 4 999
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-in.de

Essen: Ruhrallee 185, 45136 Essen
Tel.: (0201) 4532 00 40
Mail: fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
berlin@recht-bw.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 22 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert