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TÜV überziehen wegen Corona?

ARAG Experten über die technische Verkehrsüberwachung in Corona-Zeiten

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat den Bundesländern empfohlen, aufgrund der Corona-Pandemie eine gewissen Kulanz bei der Hauptuntersuchung (HU) für Fahrzeuge walten zu lassen. Doch es ist keine Einladung, die Prüfung auf die ganz lange Bank zu schieben. Fristen werden zwar ausgedehnt, aber nicht ausgesetzt. Wieviel Zeit Autofahrer jetzt haben und wie es mit Reifenwechsel und Idiotentest in Corona-Zeiten steht, wissen die ARAG Experten.

Neue Fristen für die Hauptuntersuchung
Da die großen Prüforganisationen wie etwa TÜV, GTÜ oder Dekra aufgrund behördlicher Verpflichtungen der Daseinsvorsorge unterliegen, werden Fahrzeugprüfungen unter Einhaltung aller wirksamen Schutzmaßnahmen auch während der Corona-Pandemie durchgeführt. Allerdings hat das Verkehrsministerium den Bundesländern empfohlen, die Frist für die HU vorübergehend bis zum 30. Juni 2020 zu lockern. Ob und welche Länder folgen, ist nach Auskunft der ARAG Experten allerdings noch nicht klar. Daher sollten betroffene Fahrzeughalter sich bei ihrer Prüfstelle oder der örtlichen Polizeibehörde erkundigen.

Die Empfehlung lautet, dass man die Frist für eine HU um bis zu vier Monate überschreiten darf, ohne dass ein Bußgeld befürchtet werden muss. Gab es nach der HU zu behebende Mängel, hatten Autofahrer bislang einen Monat Zeit, bis sie ihren Wagen zur Nachuntersuchung wieder vorführen mussten. Durch die Corona-Krise gilt jetzt für das Jahr 2020 eine verlängerte Frist von zwei Monaten.

Hauptuntersuchung und Quarantäne
Wer sich in häuslicher Quarantäne befindet, darf die Frist für die HU überziehen und nach Beendigung der Isolation mit dem Fahrzeug zur Prüfstelle fahren. Denn alle Fahrten, die der HU dienen, sind erlaubt. Fahrten zum Einkaufen, zum Arzt oder zur Arbeit sind nach Ablauf der Frist hingegen nicht erlaubt.

Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Fahrzeughalter bei der HU nicht persönlich anwesend sein muss. Auch Familienangehörige oder Freunde dürfen den Wagen vorführen. Und abschließend sei gesagt: Bei aller Ausnahme und Fristverlängerung sind Fahrzeughalter grundsätzlich dazu verpflichtet, dass ihr Fahrzeug vorschriftsmäßig und verkehrssicher ist.

Reparaturen erlaubt
Pannendienste und Kfz-Werkstätten sind systemrelevante Betriebe und arbeiten daher auch weiterhin. Allerdings sollte man aufgrund gelegentlicher Mitarbeiter- oder Material-Engpässe damit rechnen, dass es etwas länger dauert, bis man einen Termin bekommt.

Reifenwechsel
Ostern ist der klassische Termin, um das Fahrzeug auf Sommerreifen umzurüsten. Und nach Auskunft der ARAG Experten ist es trotz des Coronavirus mittlerweile überall erlaubt. Zunächst hatte Bayern den saisonalen Reifenwechsel zunächst aufgrund der verschärften Ausgangsbeschränkungen noch verboten. Aber auch dort gilt nun: Der Reifenwechsel ist ein triftiger Grund, Haus oder Wohnung zu verlassen.

MPU
Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung, oder auch „Idiotentest“ genannt, findet während der Corona-Krise nicht als Präsenzveranstaltung statt. Stattdessen gibt es aber die Möglichkeit, die Vorbereitungskurse online zu absolvieren.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/coronavirus/was-ist-noch-wichtig/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.100 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,7 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf, Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes, Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.), Dr. Renko Dirksen, Dr. Matthias Maslaton, Wolfgang Mathmann, Hanno Petersen, Dr. Joerg Schwarze, Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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