Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Treppenhaus: Brandschutz geht vor Bequemlichkeit

R+V-Infocenter: Treppenhäuser müssen als Fluchtweg nutzbar bleiben

Treppenhaus: Brandschutz geht vor Bequemlichkeit

Wiesbaden, 10. März 2025. Im Treppenhaus stehen Kinderwagen, Schuhschränke und Wasserkisten – doch in einem Mehrfamilienhaus muss das Treppenhaus als Fluchtweg nutzbar bleiben. Auch der Brandschutz ist wichtig. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

In einem Mehrfamilienhaus nutzen viele den Raum vor der eigenen Wohnungstür als Abstellfläche. „Das Treppenhaus liegt außerhalb der vermieteten Wohnräume. Wie und in welchem Umfang es genutzt werden darf, ist grundsätzlich Sache des Vermieters“, sagt Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung. Meist regeln der Mietvertrag oder die Hausordnung, was dort stehen darf und was nicht.

Doch das Treppenhaus dient auch als Flucht- und Rettungsweg. Deshalb darf es nicht zu sehr durch Möbel oder andere Gegenstände blockiert werden – unabhängig davon, was im Mietvertrag steht. Geregelt ist das in den Bauordnungen und Brandschutzverordnungen der Bundesländer. „Die Empfehlung ist: Im Treppenhaus sollte so wenig brennbares Material wie möglich stehen. Zudem müssen die Wege immer ausreichend breit sein, damit sie im Notfall als Flucht- und Rettungswege nutzbar sind“, erklärt R+V-Experte Rempel.

Sonderregelungen für Gehhilfen, Rollatoren oder Kinderwagen
Gehhilfen, Rollatoren oder Kinderwagen können unter bestimmten Umständen im Treppenhaus geparkt werden. „Das gilt beispielsweise, wenn kein anderer, leicht zugänglicher Raum vorhanden ist, und es keinen Fahrstuhl bis zur Wohnungstür gibt“, sagt Michael Rempel. Allerdings dürfen andere Parteien im Haus nicht zu stark eingeschränkt werden. „Bei einem sehr engen Flur kann der Vermieter entweder einen anderen Abstellplatz anbieten oder verlangen, dass das Gefährt dort nicht abgestellt wird“, so Rempel weiter. Der Transport in die Wohnung oder den Keller muss jedoch für die Betroffenen zumutbar sein.

Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Für Fahrräder gelten in Treppenhäusern keine Sonderregelungen. Wer Rad fährt, muss sein Zweirad also in die Wohnung oder den Keller bringen oder draußen parken.
– Blumenkästen, Schlitten und Schuhe im Treppenhaus können per Brandschutzverordnung, per Hausordnung oder per Mietvertrag verboten sein.
– Wer zu viele Gegenstände im Treppenhaus lagert, kann vom Vermieter abgemahnt werden. Sogar eine Kündigung ist bei wiederholten Verstößen möglich.
– In Wohnungen besteht Rauchmelderpflicht – in vielen Treppenhäusern nicht. Denn bei einem Brand in dem Bereich sollten Betroffene in ihrer Wohnung bleiben, die Fenster öffnen und auf Hilfe warten.

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die „Ängste der Deutschen“ ermittelt beispielsweise bereits seit 1992 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.

Firmenkontakt
Infocenter der R+V Versicherung
Gesa Fritz
Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
0611 533-52284
http://www.infocenter.ruv.de

Pressekontakt
Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Daimlerstraße 12
61352 Bad Homburg
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de

(Visited 17 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert