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Studie von Guidewire: Deutsche Verbraucher sind offen für den Einsatz von KI bei ihrem Versicherer

Tickende Bombe für private Luxusgüter wie Ferienvillen, Yachten oder Flugzeuge in ausländischen Holding-Gesellschaften

Verdeckte Gewinnausschüttung bei unentgeltliche Nutzung von Auslands-Luxusgütern

Tickende Bombe für private Luxusgüter wie Ferienvillen, Yachten oder Flugzeuge in ausländischen Holding-Gesellschaften

Frankfurt am Main

Private Luxusgüter wie Ferienhäuser, Yachten oder Privatflugzeuge werden – oft aus ausländischer Sicht sehr sinnvoll – von Holding-Kapitalgesellschaften im Ausland gehalten bzw. sind dort registriert. Die Holdings sind dabei ein Vehikel, vor allem dann, wenn im Ausland ohne Wohnsitz ein direkter privater Erwerb bzw. eine Registrierung nicht oder nur eingeschränkt möglich sind. Dazu kommen hohe Betriebskosteneinsparungen. Genutzt werden diese Luxusgüter – finanziert über gesellschaftliches Eigenkapital oder Darlehenskonstrukte der Holdings – meist ausschließlich von den Gesellschaftern.

Was so unproblematisch erscheint, ist jedoch nach einem aktuellen Urteil des BFH eine tickende Bombe. Übersehen wird dabei nämlich meist, dass eine Kapitalgesellschaft, auch wenn sie ausschließlichen im Interesse des Anteilseigners ein Wirtschaftsgut unterhält, kostendeckend zzgl. Gewinnzuschlag handeln muss. Tut sie dies nicht, wie in den meisten dieser Konstrukte, so ist laut BFH I R 109-111/10 / 2013 eine verdeckte Gewinnausschüttung bei den Anteilseignern mit Wohnsitz Deutschland anzusetzen und zu 100% zu versteuern. Dies hat meist gravierende Konsequenzen, wie in dem gerade abgeurteilten Fall, in dem die fiktive Nutzung mit einem Wert von rund 6% p.a. des Marktwertes angesetzt wurde. Bei einem Festsetzungszeitraum von 10 Jahren kann jeder leicht die finanziellen Auswirkungen berechnen…

Für vergleichbare und damit bereits notleidende Konstrukte bedeutet dies dringenden Handlungsbedarf, für neue Gestaltungen sind künftig grundlegend andere rechtliche und steuerliche Konstrukte zu wählen.

CPS Schließmann Wirtschaftsanwälte, Frankfurt am Main: Die 1994 von Prof. Dr. Christoph Ph. Schließmann aus seiner Lehrtätigkeit in St. Gallen heraus gegründete Beratungskanzlei berät und begleitet Unternehmen im deutschsprachigen Raum und International in Fragen der Unternehmens- und Organsiationsentwicklung an der Schnittstelle von Wirtschaft & Recht.

Neben seiner mehr als 20-jährigen Tätigkeit als Wirtschaftsanwalt lehrt und forscht Christoph Schließmann als Honorarprofessor für Unternehmensführung an der Universität Salzburg sowie Innsbruck. Davor war er über 16 Jahre am St. Galler Management Programm tätig und ist Publizist von Fachbüchern, -artikeln. Christoph Schließmann gibt sein Wissen in Seminaren und Vorträgen weiter. Weitere Informationen unter: www.cps-schliessmann.de sowie www.der-manager-anwalt.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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