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Testamentsabfassung:

Unklare Formulierungen vermeiden!

sup.- Hätten Sie’s gewusst? Etwas zu „vermachen“ bedeutet längst nicht das Gleiche wie etwas zu „vererben“. Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese Begriffe ja oft nahezu synonym gebraucht. Dabei handelt es sich um eine juristische Feinheit, die den Unterschied zwischen der Übertragung einzelner Vermögenswerte und der Aufteilung der gesamten Erbmasse definiert. Wer sein Testament aufsetzt, sollte sich also möglichst an einer juristisch eindeutigen Sprache orientieren. Andernfalls können unklare Formulierungen eine der zahlreichen Fehlerquellen sein, die bei der Testamentsabfassung drohen. Es besteht sogar das Risiko, dass der letzte Wille für ungültig erklärt wird. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann sich an neutrale Fachleute oder an professionelle Institutionen für Nachlassmanagement wenden. Solche Dienstleister wie z. B. die Deutsche Nachlass ( www.deutsche-nachlass.de ) können bei Bedarf auch zum Testamentsvollstrecker bestimmt werden, der auf die Umsetzung des letzten Willens achtet.

Supress ist ein Dienstleister für elektronisches Pressematerial zur schnellen und kostenfreien Reproduktion. Unsere Seiten bieten ein breites Spektrum an Daten und Texten zu Themen wie modernes Bauen, Umwelt, Medizin und Lifestyle. Passende Grafiken und Bilder stehen ebenfalls zur Verfügung. Unser Webauftritt ist für eine Auflösung von 1024 x 768 Bildpunkte optimiert. Bei Abdruck wird die Zusendung eines Belegexemplars erbeten.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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