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Testamentarischer Ersatzerbe kein Nacherbe – Erbrecht

Testamentarischer Ersatzerbe kein Nacherbe – Erbrecht

Testamentarischer Ersatzerbe kein Nacherbe - Erbrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Erbrecht.html Eine testamentarische Anordnung, nach der für den Fall des kinderlosen Versterbens eines Erben ein Ersatzerbe bestimmt wird, soll wohl nicht als Vor- und Nacherbschaft ausgelegt werden können.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschied am 18.07.2013 (Az.: 15 W 88/13), dass einem auslegungsbedürftigen eigenhändigen Testament des Erblassers die Anordnung einer Vorerbschaft des älteren Sohnes mit einer Nacherbschaft des Antragstellers nicht zu entnehmen sein soll, wenn die Erblasserin in dem Testament einen Ersatzerben bestimmt hat. Der Erblasserin könnten die juristischen Begriffe einer Vor- und Nacherbschaft nicht geläufig gewesen sein. Bei der Bestimmung einer Vor- und Nacherbschaft sei zu erwarten gewesen, dass sie in Bezug auf ihren Nachlass eine der Vorerbschaft entsprechende Verfügungsbeschränkung bestimmt hätte. In dem Testament sei eine solche Anordnung allerdings nicht enthalten.

Auch dem Begriff des Ersatzerben soll eine solche Anordnung nicht zu entnehmen sein. Bei der Bestimmung eines Ersatzerben handele es sich lediglich um einen Austausch der erbberechtigten Personen.

Das OLG hatte einen Fall zu entscheiden, in dem eine 1991 verstorbene Erblasserin vier Kinder hinterlassen hatte. Im Jahr 1985 hatte die Erblasserin ein eigenhändiges Testament verfasst, mit dem der 1952 geborene Sohn ihr alleiniger Erbe werden sollte. Für den Fall seines kinderlosen Versterbens hatte die Erblasserin ihren 1958 geborenen Sohn zum „Ersatzerben“ bestimmt. Nachdem der ältere Sohn 2012 kinderlos verstarb, hat der überlebende jüngere Sohn einen Erbschein beantragt, der ihn als Alleinerben seiner Mutter ausweist. Das OLG hat den Antrag zurückgewiesen.

Erben und Vererben sind mehr als rein juristische Angelegenheiten. Neben rechtlichen Fragen zum Erbrecht geht es beim Erben fast immer um Emotionen und familieninterne Befindlichkeiten.

Das deutsche Erbrecht ist durchdacht, aber nicht für Laien gemacht. Trotzdem setzen viele Erblasser ihr Testament ohne professionelle Hilfe auf. Die Folgen: ein unwirksames Testament und Streit unter den Erben. Ein im Erbrecht tätiger Anwalt kann dem vorbeugen. Wenn Erblasser den Nachlass mit Hilfe eines Rechtsanwalts ordnen, können diese sicher sein, dass die Erben den letzten Willen respektieren.

http://www.grprainer.com/Erbrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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