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Abofallen – Die Landplage des Internets

Sie sind die Landplage des Internets. Hunderttausende Surfer fallen darauf hinein. Ein unvorsichtiger Klick und schon schnappen sie zu. Abofallen. Wie man in diesen Hinterhalt hineingerät und vor allem wie man ohne große Verluste wieder heraus kommt, erklärt der Fachanwalt für Informationstechnologie Stefan Lutz in seinem Ratgeber „Abofallen im Internet“ aus der Reihe Beck kompakt (Verlag C.H.BECK).

Oberstes Gebot: Ruhe bewahren. Stellen Sie sich vor, Sie kaufen ein Pfund Kaffee, und an der Kasse verlangt der Händler plötzlich 10.000 Euro. Auf Ihre berechtigte Frage nach dem erheblichen Preis erwidert dieser nur frech, auf der Rückseite der Verpackung sei deutlich darauf hingewiesen, dass Sie sich mit dem Kauf des Kaffees zur Abnahme eines PKWs verpflichten. „Das ist kein Witz, sondern ein Vergleich, den das Amtsgericht Marburg zog“, kommentiert Rechtsanwalt Stefan Lutz. „Genau mit dieser Masche werden Internetnutzer von Abofallen-Betreibern abgezockt.“

Kriminelle Machenschaften. „Die Betrüger lassen den Nutzer in dem Glauben, die Verwendung der dort bereitgehaltenen Angebote sei kostenlos“, so Stefan Lutz. Auf den einschlägigen Seiten wird an sich kostenfreie Software wie etwa der Mozilla Firefox Browser zum Herunterladen angeboten, und auf die tatsächliche Kostenpflichtigkeit dieser Angebote wird entweder gar nicht, oder nur versteckt hingewiesen. „Hat der Nutzer das Angebot in Anspruch genommen und die Software heruntergeladen, ist der Vorgang zunächst vergessen. Das böse Erwachen kommt dann regelmäßig nach über zwei Wochen in Form einer Rechnung“, warnt der IT-Recht-Experte. „Denn ein etwaig geschlossener Vertrag kann nur innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden. Zumindest wird dies seitens der Anbieter so behauptet und manche Verbraucher fallen darauf hinein und bezahlen bereitwillig, ohne weitere Fragen zu stellen“, erklärt Stefan Lutz.

Die fiesen Fallen gibt es allerdings nicht nur im Internet. Im Zeitalter der Smartphones und Apps verlagert sich das Problem auch auf die mobile Welt. „Die Gefahr lauert nicht in den Apps selbst, sondern in den Werbebannern, die zur Finanzierung der kostenlosen Apps eingeblendet werden. Falls Sie auf ein solches Werbebanner klicken, kann dies dazu führen, dass Sie soeben ein vermeintliches Abo abgeschlossen haben. Denn Ihre Telefonnummer wird beim Klick mit übertragen und ermöglicht dem Anbieter so, eine Rechnung an Ihren Mobilfunkbetreiber zu übermitteln“, alarmiert Rechtsanwalt Stefan Lutz. In allen Fällen ist richtiges, fristgerechtes Reagieren angesagt, mit dem man sich vor den haltlosen Forderungen der Abofallen-Mafiosis schützen kann.

Beck Kompakt Ratgeber
Stefan Lutz, Abofallen im Internet, Verlag C.H.BECK, 2013, 128 Seiten, kartoniert EUR 6,90, ISBN 978-3-406-65644-6, www.beck-shop.de/12554865.
Das Werk ist auch als eBook erhältlich.

Abdruckfrei. Belegexemplare erwünscht.
Gerne vermitteln wir für Interviews den Kontakt zu dem Autor. Für Verlosungsaktionen stellen wir Exemplare des Ratgebers zur Verfügung.

Der Verlag C.H.BECK zählt zu den großen Verlagen in Deutschland. Dafür sprechen über 9.000 lieferbare Werke, rund 70 Fachzeitschriften sowie jährlich bis zu 1.500 Neuerscheinungen und Neuauflagen. Unter ihnen befinden sich renommierte juristische Bücher wie Schönfelder „Deutsche Gesetze“, Palandt „Bürgerliches Gesetzbuch“ sowie die „Neue Juristische Wochenschrift“, aber auch zahlreiche praktische Ratgeber für Verbraucher. Viele der Werke sind zusammen mit umfangreicher Rechtsprechung und mehr als 4.500 Gesetzen digital über beck-online (www.beck-online.de), die mehrfach ausgezeichnete juristische Datenbank des Verlages, abrufbar. Im Web 2.0 ist C.H.Beck unter anderem mit dem beck-blog (www.beck-blog.de) und auf Facebook aktiv. In diesem Jahr feiert C.H.BECK sein 250-jähriges Bestehen.

Kontakt
Verlage C.H.BECK oHG
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Wilhelmstraße 9
80801 München
089/38189-266
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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