Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Tarifgehälter werden nicht erstattet

Intensivpflegeverband Deutschland kritisiert AOK Bad Württemberg

Die Intension des Gesetzgebers ist eigentlich klar. Alle Arbeitgeber in der Pflege müssen ihre Mitarbeiter nach einem Tarifvertrag bezahlen. So will es das so genannte „Tariftreuegesetz“ in der Pflege, das seit September vergangenen Jahres in Kraft ist. Damit die Pflegeanbieter dazu auch in der Lage sind, müssen die Pflegekassen die damit verbundenen Kosten erstatten. Eigentlich. Die AOK Baden Württemberg jedoch sträubt sich seit nunmehr neun Monaten hartnäckig, die Lohnsteigerungen in der Pflege zu finanzieren.
„So etwas, wie hier in Baden Württemberg haben wir nirgendwo anders in der Republik erlebt“, kritisiert Sven Liebscher, Vorsitzender des Intensivpflegeverbandes Deutschland e. V. „Verhandlungen zwischen Pflegediensten und den Kassen sind üblich. Auch, dass die Pflegekassen im Interesse ihrer Versicherten kritisch mit Kostensteigerungen umgehen, ist normal.“ Dass aber eindeutig belegbare Tarifgehälter über Monate nicht finanziert werden und eine Kasse in totale Verweigerungshaltung gegen gesetzliche Vorschriften gehe, habe er so noch nicht erlebt.
„Das Verhalten der AOK Baden Württemberg gefährdet die Existenz zahlreicher Pflegedienste im Land und damit die Sicherheit der pflegerischen Versorgung für Senioren und schwerkranke Menschen“, so Liebscher. „Auch die viel zitierte Wertschätzung gegenüber Pflegekräften sieht meiner Meinung nach anders aus.“
Der Intensivpflegeverband Deutschland hat sich deshalb in einem offenen Brief an das Sozialministerium in Stuttgart gewandt und seinen Baden Württemberger Mitgliedern nun zu offiziellen Schiedsverfahren gegen die AOK Baden Württemberg geraten. Ähnlich wie bei festgefahrenen Tarifverhandlungen bewerten dabei unabhängige Fachleute die Forderungen beider Seiten und versuchen, eine Einigung zu erreichen. Bleibt zu hoffen, dass diese Einigung für einige Pflegedienste nicht zu spät kommt.
_________________________________________________
Info: Tariftreueregelung im Rahmen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
Seit dem 1. September 2022 müssen Pflegeeinrichtungen und Pflegedienste in Deutschland entweder selbst tarifgebunden sein oder ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Höhe von in der Region anwendbaren Pflege-Tarifverträgen entlohnen. Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums bedeutete das für viele Pflegekräfte erhebliche Gehaltssteigerungen teilweise von bis zu 30 Prozent. Die Pflege und der Pflegeberuf sollten so deutlich attraktiver werden. Im Gegenzug sind die Pflegekassen verpflichtet, die steigenden Lohnaufwendungen bei den Verhandlungen der Vergütung der Pflegeleistungen zu berücksichtigen und damit die Refinanzierung der Tarifbindung oder -orientierung zu gewährleisten.

Der „IPV Intensivpflegeverband Deutschland e.V.“ ist ein Verband, der Unternehmen vertritt, die im Bereich der häuslichen Intensivpflege, ambulanten Intensiv- und Akutpflege, Betreuung von Wachkoma-, Intensiv- und Schwerstpflegepatienten in Wohngruppen und in der Einzelversorgung tätig sind.

Kontakt
IPV Intensivpflegeverband Deutschland e.V.
Sven Liebscher
Kurfürstendamm 138
10711 Berlin
030 33932850

Home

(Visited 24 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert