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Tankbetreiberpflichten in Wasserschutzgebieten

Ölheizung erfordert besondere Vorsichtsmaßnahmen

Tankbetreiberpflichten in Wasserschutzgebieten

Foto: Fotolia / Otto Durst (No. 5788)

sup.- Muss man erst Jura studieren, um korrekt heizen zu können? Im Gespräch mit Hausbesitzern entsteht bisweilen dieser Eindruck. Tatsächlich gibt es rund um den Einsatz von Wärmebrennstoffen eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen, die der Nutzer kennen und befolgen muss. Besonders dort, wo Heizöl gelagert wird, regelt ein dichtes Netz wasserrechtlicher Bestimmungen den Schutz der Umwelt. Zentrales Ziel der Vorgaben ist es, eine Verunreinigung von Erdreich und Grundwasser durch auslaufendes Öl zu verhindern. Deshalb stehen vor allem der Öltank, seine Sicherheitsvorrichtungen sowie der Aufstellort im Fokus der entsprechenden Paragraphen. Es gehört danach zu den Pflichten jedes Tankbetreibers, für die Dichtigkeit der Anlage inklusive aller Leitungen und Armaturen sowie für die jederzeitige Funktionsfähigkeit z. B. von Leckanzeigegeräten zu sorgen.

Das Risiko, durch Versäumnisse bei diesen Betreiberpflichten möglicherweise wertvolle Trinkwasserreserven zu gefährden und für diese Schäden auch zu haften, ist in Wasserschutzgebieten natürlich besonders groß. Deshalb gelten hier nach Angaben des Bundesverbandes Behälterschutz e. V. (Freiburg) verkürzte Intervalle für die vorgeschriebene Sachverständigenprüfung von unterirdisch installierten Tanks. Aber auch die kontinuierliche Überwachung der Anlage auf Schäden oder technische Ausfälle hat in diesen Regionen einen noch höheren Stellenwert als an anderen Standorten. Allerdings hat nicht jeder Betreiber die Zeit für die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollmaßnahmen. Und vor allem fehlt es den meisten privaten Eigentümern an den Fachkenntnissen, z. B. drohende Korrosionsschäden oder andere Verschleißerscheinungen rechtzeitig zu identifizieren. In diesem Fall empfiehlt es sich, einen wasserrechtlich zugelassenen Tankschutz-Fachbetrieb mit den Inspektions- und Wartungsaufgaben zu betrauen. Seriöse Betriebe mit allen erforderlichen Zertifizierungen sind an dem RAL-Gütezeichen Tankschutz und Tanktechnik zu erkennen, das erst nach einem umfangreichen Prüfverfahren verliehen wird. Voraussetzung für dieses Qualitätsprädikat ist unter anderem der Nachweis, dass Schulungsstand und Beratungskompetenz der Mitarbeiter in technischen, aber ebenso in rechtlichen Fragen stets aktuell sind (www.bbs-gt.de). Auch bei Tanks, die nicht einer gesetzlich vorgeschriebenen, wiederkehrenden Prüfungspflicht unterliegen, schützen diese Experten die Umwelt vor Ölschäden und den Tankbetreiber vor Haftungsforderungen.

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Redaktion Ilona Kruchen

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