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Tankbefüllung oder Energie-Dienstleistung?

Was für die Wärmekosten erwartet werden darf

Tankbefüllung oder Energie-Dienstleistung?

Foto: Fotolia (No. 5016)

sup.- Der Energiebedarf für Wärme und warmes Wasser verursacht in den meisten Haushalten einen erheblichen Teil der Wohnnebenkosten. Aber die wenigsten Verbraucher wissen, wofür genau sie dieses Geld eigentlich ausgeben. Denn in die regelmäßigen Abrechnungen der Gas- oder Heizöl-Lieferanten fließt längst nicht nur der aktuelle Verbrauch des jeweiligen Brennstoffs ein. Der Endpreis für die Wärme-Energie umfasst auch Anteile für die Mineralöl- bzw. Gassteuer, für einen vorgeschriebenen, so genannten Erdölbevorratungsbeitrag und für den Mess-Stellenbetrieb, also beispielsweise die Installation und Wartung von Zähleranlagen. Außerdem hat das Lieferunternehmen natürlich Aufwendungen für Personal, Verwaltung und Logistik.

Viele Eigentümer, die nicht ans öffentliche Gasleitungsnetz angeschlossen sind, erwarten von ihrem Energieversorger darüber hinaus ein umfangreiches Servicepaket rund um Lieferung, Lagerung und Nutzung der Wärme-Energie. Dabei gilt: Die vertraglich vereinbarten Zusatzleistungen sollten den Energiekunden so weit wie möglich von Papierkrieg, Behördengängen und Kontrollpflichten entlasten. Deshalb empfiehlt es sich beispielsweise für Flüssiggaskunden, auf einen Liefervertrag zu achten, bei dem das Versorgungsunternehmen den Tank stellt. Dann wird zwar ein Mietanteil fällig, aber dafür entfallen für den Heizungsbesitzer die Investitionen für Tankbeschaffung und -installation und das Versorgungsunternehmen muss sich während der gesamten Laufzeit um alle sicherheitstechnischen Prüfungen, um TÜV-Abnahmen, Wartungsaufgaben und eventuelle Reparaturen kümmern. Wichtig ist auch, dass die Konditionen des Anbieters einen jederzeit erreichbaren Notdienst sowie eine Versorgungsgarantie selbst bei langanhaltenden Minusgraden umfassen.

Wer auf diese zeitgemäße Art von Wärmekomfort Wert legt, der sollte mit seinem Energiehändler einen Vertrag mit klaren und transparenten Vereinbarungen zu Lieferumfang und Preis abschließen. Er wird dann auch Verständnis haben für die Preisdifferenz gegenüber einer gelegentlichen Tankbefüllung ohne jeglichen zusätzlichen Kundenservice. Leider fehlt dieses Verständnis dem Bundeskartellamt, das in der puren Warenabgabe durch einen freien Flüssiggas-Discounter ohne Servicepaket und Liefergarantie den alleine zulässigen Maßstab für die Preisbildung sieht. Das allerdings wäre der Schritt in ein „Discountry“ mit einer Energie-Versorgung auf niedrigstem Niveau. Bei seriösen Flüssiggas-Anbietern mit aufwändiger Lagerhaltung, großem Fuhrpark und regelmäßig geschultem Fachpersonal muss die Kalkulation natürlich anders aussehen. Dass derart unterschiedliche Geschäftsmodelle von den Kartellwächtern nicht differenziert betrachtet werden, ist nach Ansicht des European Trust Institute aktuell ein Problem für viele Wirtschaftsbereiche. Das Waren- und Dienstleistungsangebot, so die Befürchtung des Instituts, wird an Vielfalt verlieren und sich zunehmend auf servicefreie Billig-Segmente beschränken.

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