Zwei Sachverständigengutachten für statusändernde Feststellungen nach dem Transsexuellengesetz notwendig »

22 Apr., 2013

Hamm/Berlin (DAV). Wer als Transsexueller seinen Status – etwa seinen Namen oder die Geschlechtszugehörigkeit – ändern lassen möchte, muss zwei Sachverständigengutachten vorlegen. Handelt…