Gruppenfoto auf der Homepage nur Schlaglicht einer flukturierenden Belegschaft »
8 Apr., 2013
Vom Arbeitnehmer erteilte Einwilligung besteht über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses hinaus, wenn das Foto nur allgemeinen Illustrationszwecken dient Essen, 08. April 2013***Das Landesarbeitsgericht…