Ausreichende Berufshaftpflichtversicherung künftig Voraussetzung für vertragsärztliche Tätigkeit »
21 Aug., 2021
Für Ärzte legt § 21 MBO-Ä eine standesrechtliche Verpflichtung fest, sich hinreichend gegen Haftpflichtansprüche aus ihrer beruflichen Tätigkeit zu versichern. Diese Regelung haben…