Sukzessivadoption – Bundesrat macht den Weg frei »
21 Juli, 2014
Ungleichbehandlung homosexueller Lebensgemeinschaften war verfassungswidrig! Das Bundesverfassungsgericht (BverfG) erklärte im vergangenen Jahr ein Verbot, Adoptivkinder des gleichgeschlechtlichen Lebenspartners adoptieren zu dürfen, für verfassungswidrig….