Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Tag der älteren Menschen: Rente, wo andere Urlaub machen

ARAG Experten sagen, was bei der Rente im Ausland zu beachten ist

Am 1. Oktober 2020 begehen wir den internationalen Tag der älteren Menschen. Manchmal heißt er auch Tag der Senioren oder einfach Weltseniorentag. Er wurde 1990 durch die UNO initiiert, um die Leistungen der Älteren zu würdigen. Immer mehr deutsche Rentner zieht es zur Rückschau auf diese Lebensleistung dauerhaft in andere Länder. Sich zur Ruhe setzen, wo andere Urlaub machen? ARAG Experten verraten, was dabei zu beachten ist.

Sie haben die Wahl!
Wer in Deutschland gesetzlich rentenversichert war, steht vor der freien Wahl, wo er seinen Ruhestand verbringen möchte. Die Deutsche Rentenversicherung überweist derzeit rund 1,8 Millionen Renten in über 150 Länder. Wie hoch die Rente im Ausland ausfällt, hing lange davon ab, ob der Rentner seinen Ruhestand vorübergehend oder dauerhaft außerhalb Deutschlands genießt. Doch diese Zeiten sind seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2013 vorbei! Rentner, die in Deutschland Ansprüche haben, erhalten ihre Rente auch bei dauerhaftem Umzug ins Ausland in voller Höhe. Voraussetzung ist nur, dass der gewählte Altersruhesitz innerhalb der EU, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz liegt oder es sich um ein Land handelt, mit dem Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat. Nur in Ausnahmefällen wird die Rente eingeschränkt oder gar nicht gezahlt. Rentner, die einen Umzug ins Ausland planen, sollten sich daher am besten rechtzeitig vorher bei der Deutschen Rentenversicherung informieren. Übrigens: Die Deutsche Rentenversicherung übernimmt keine Kursverluste oder Bankspesen, die dadurch entstehen, dass die Rente auf ein ausländisches Konto überwiesen wird. Dadurch entstehende Abzüge gehen daher zu Lasten der Rentenempfänger.

Rente im Ausland bei verminderter Erwerbsfähigkeit?
Die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erhalten diejenigen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung erwerbsgemindert sind, also nicht mehr oder nur eingeschränkt arbeiten können. Ist der Betroffene voll erwerbsgemindert, steht ihm die Rente auch im Ausland zu. Anders, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen eine Teilzeitarbeit erlauben, der Arbeitsmarkt in Deutschland dies aber nicht hergibt. Die dann bewilligte volle Erwerbsminderungsrente wird nur weitergezahlt, wenn der Betroffene in einen Mitgliedsstaat der EU, in die Schweiz, nach Norwegen, Liechtenstein, Island oder in Staaten, in denen eine entsprechende bilaterale Regelung mit Deutschland besteht, auswandert. Wer woanders lebt, kommt dagegen oftmals nicht mehr in den Genuss der vollen Erwerbsminderungsrente, sondern erhält eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, so die ARAG Experten.

Was Sie zum Thema Steuern wissen sollten
Seit dem Jahr 2005 sind auch Rentner steuerpflichtig – egal, ob sie die Rente im Inland oder im Ausland beziehen. Ob die Steuern dabei in Deutschland oder am ausländischen Ruhesitz zu zahlen sind, hängt zunächst vom Wohnsitz ab: Rentner, die nur vorübergehend ins Ausland ziehen oder die neben ihrem Auslandswohnsitz ihren deutschen Wohnsitz behalten, sind in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig und müssen ihre Steuererklärung beim zuständigen deutschen Finanzamt abgeben. Wer dauerhaft ins Ausland zieht, ist dagegen in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig. Wo in diesem Fall die Steuern zu zahlen sind, wird durch sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geregelt, die Deutschland mit vielen Staaten geschlossen hat. Ein Nachteil für Rentner, die in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind: Sie kommen nicht in den Genuss des steuerlichen Grundfreibetrags von derzeit 9.000 Euro für Ledige und 18.000 Euro für Verheiratete, denn der gilt nur für Steuerzahler, die hier unbeschränkt steuerpflichtig sind. Auch die Vorteile des Ehegattensplittings gibt es für beschränkt Steuerpflichtige nicht. Wer allerdings mehr als 90 Prozent seiner Einkünfte aus Deutschland bezieht, kann den Antrag stellen, in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig zu bleiben – und so auch weiterhin in den Genuss von Grundfreibetrag und Ehegattensplitting kommen. Der Antrag ist beim Finanzamt Neubrandenburg einzureichen, das für alle im Ausland lebenden Rentner zuständig ist.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/job-und-finanzen/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.300 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze Dr. Werenfried Wendler
Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211 963 25 60
brigitta.mehring@arag.de
http://www.arag.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
043 49 – 22 80 26
cw@klaarkiming-kommunikation.de
http://www.arag.de

(Visited 30 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert