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Stichtag 1. Juli: Steueränderung bei privat genutzten Firmenwagen

RSM Germany rät, vor der Urlaubszeit die betrieblichen Vereinbarungen zu prüfen

Stichtag 1. Juli: Steueränderung bei privat genutzten Firmenwagen

Christian Knöller, RSM Germany, weist auf Steueränderung hin.

Düsseldorf, 12. Juni 2013. Von der Öffentlichkeit bislang weitgehend unbemerkt, erfährt die steuerliche Behandlung von Firmenfahrzeugen ab 1. Juli eine Änderung. Darauf weisen die Steuerexperten der Prüfungs- und Beratungseinheit RSM Germany hin. Betroffen von der Änderung ist die private Nutzung von Firmenwagen. Bislang war es beispielsweise in vielen Firmen möglich, Spritrechnungen, die auf der Fahrt in den Urlaub im Ausland entstanden sind, nach der Rückkehr dem Arbeitgeber vorzulegen. Die Firma zog diesen Betrag dann vom geldwerten Vorteil ab, was sich beim Arbeitnehmer steuerlich begünstigend auswirkte. „Das geht nun ab dem 1. Juli nicht mehr“, sagt Christian Knöller, Wirtschaftsprüfer und Steuerexperte bei RSM Germany. „Ein den Nutzungswert minderndes Nutzungsentgelt muss ab sofort arbeitsvertraglich oder aufgrund einer anderen Rechtsgrundlage vereinbart worden sein. Die Weiterbelastung einzelner Kraftfahrzeugkosten darf die Vereinbarung aber nicht zum Gegenstand haben.“ Auch in anderen, ähnlich gelagerten Fällen hat das Bundesministerium der Finanzen per Schreiben vom 19. April Änderungen angekündigt. Diese betreffen ebenfalls die private Nutzung von Firmenfahrzeugen.

Gerade vor den anstehenden Sommerferien, in denen viele Arbeitnehmer ihre Firmenfahrzeuge auch privat und im Ausland nutzen, könnte dies zwischen Arbeitgeber und Angestellten zu ungewollten Irritationen führen. Knöller rät deshalb, die vereinbarten Zuzahlungsregelungen noch vor dem Urlaub genau unter die Lupe zu nehmen. Unternehmen sollten künftig pauschale Regelungen statt individueller Vereinbarungen einführen und beispielsweise lieber das Urlaubsgeld erhöhen als neue, individuelle Zuzahlungsregelungen zu verabschieden. „Die Besteuerung wird nicht einfacher, sie wird in vielen Firmen erst einmal zu einem bürokratischen Mehraufwand führen“, so Knöller. „Umso wichtiger ist es, dass vor allem mittelständische Unternehmen ihre Praxis einer kritischen Prüfung unterziehen und sobald wie möglich klare Vereinbarungen treffen.“

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Über RSM Germany
In der RSM Deutschland GmbH haben zehn unabhängige Wirtschaftsprüfer- und Steuerberaterbüros ihre Kompetenzen gebündelt. Die rund 1.200 Mitarbeiter betreuen von 24 Standorten aus vor allem mittelständische Firmen in Fragen der Wirtschaftsprüfung, der Steuer- und Rechtsberatung, des Transaktions- und Risikomanagements sowie zu Restrukturierungsprozessen. Mit diesen multi-disziplinären Dienstleistungen wurde 2012 ein Umsatz von 111 Millionen Euro erzielt. Damit zählt RSM Germany zu den zehn größten Prüfungs- und Beratungseinheiten in Deutschland. Aufgrund der Mitgliedschaft im weltweiten Netzwerk RSM International, haben die Mandanten der RSM Germany Zugriff auf die Expertise von Prüfungsgesellschaften in über 100 Ländern.
Mehr zu RSM Germany unter: www.rsmgermany.de

Kontakt
RSM Germany
Valentina Blank
Friedrichstraße 189
10117 Berlin
+49 211 60055417
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Stefanie Rossner
Lindenstraße 14
50674 Köln
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