Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Steuernachforderungen: Verfassungsrechtliche Zweifel an der Zinshöhe ab 2014

Steuernachforderungen: Verfassungsrechtliche Zweifel an der Zinshöhe ab 2014

Steuernachforderungen: Verfassungsrechtliche Zweifel an der Zinshöhe ab 2014

Das Finanzgericht Münster hat ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes für Aussetzungszinsen von jährlich 6 Prozent für Zeiträume ab 2014 geäußert.

Für Steuererstattungen oder Nachforderungen gilt ein Zinssatz von 6 Prozent pro Jahr bzw. 0,5 Prozent pro Monat. Der Bundesfinanzhof hatte schon im April erhebliche Zweifel an der Höhe der Nachforderungszinsen ab dem Jahr 2015 geäußert, da angesichts des herrschenden niedrigen Zinsniveaus die Bemessung der Nachforderungszinsen in Höhe von 6 Prozent p.a. realitätsfern sei und ohne sachliche Rechtfertigung den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz verletze (Az.: IX B 21/18), erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.

Das Finanzgericht Münster geht in seinem Beschluss vom 31. August 2018 noch einen Schritt weiter (Az.: 9 V 2360/18 E). Es zweifelte auch für den Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. März 2015 ernstlich an, dass die Zinshöhe von 0,5 Prozent pro Monat verfassungsgemäß ist.

Vor dem FG Münster ging es um ein Klageverfahren, das sich über mehrere Jahre hinzog und schließlich zu einer Festsetzung des Aussetzungszinsen in Höhe von mehr als 60.000 Euro führte. Dagegen legten die Steuerpflichtigen Einspruch ein und beantragten die Aussetzung der Vollziehung. Im Hinblick auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom April entsprach das Finanzamt dem Antrag nur für die Zeiträume des Zinslaufs ab dem 1. April 2015. Die Steuerpflichtigen stellten daher gerichtlichen Aussetzungsantrag. Sie vertreten die Auffassung, dass die Zinshöhe von 6 Prozent pro Jahr auch für frühere Zeiträume realitätsfern bemessen sei.

Das FG Münster gab dem Antrag teilweise statt. Nach Auffassung des Gerichts ist er ernstlich zweifelhaft, ob die Zinshöhe von 0,5 Prozent monatlich dem allgemeinen Gleichheitssatz und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz entspricht. Denn schon 2014 habe sich die anhaltende Niedrigzinsphase verfestigt. Allerdings setzte das FG Münster für diesen Zeitraum die Vollziehung des Zinsbescheids nicht vollständig aus, sondern nur soweit der Zinssatz die Schwelle von 3 Prozent p.a. bzw.0,25 Prozent pro Monat überstiegen hat. Die vom Finanzgericht zugelassene Beschwerde ist beim BFH anhängig (Az.: VIII B 128/18).

Nach den Beschlüssen des BFH und des FG Münster können Steuerpflichtige ihre Steuerbescheide hinsichtlich der Nachforderungszinsen prüfen und ggf. Widerspruch einlegen.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/steuerstreit.html

GRP Rainer Rechtsanwälte ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer Rechtsanwälte
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
02212722750
0221-27 22 75-24
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 24 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert