Neuigkeiten Timeline

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

BTN Solutions mit neuer Website und neuem Markenauftritt

Medien, Kommunikation
Juli 17, 2026

Fachportale steigern SEO- und KI-Sichtbarkeit

Auto, Verkehr
Juli 17, 2026

Welche Schuhe am Steuer heikel werden

Handel, Dienstleistungen
Juli 17, 2026

Erst Hitze, dann Sturzflut: So schützen Sie Ihren Keller

Mode, Trends, Lifestyle
Juli 17, 2026

Glanznagel: Der Maßstab für günstige & hochwertige Abendkleider im deutschsprachigen Raum

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 17, 2026

Die EPBD-Frist ist abgelaufen, die Klimaschutz-Umsetzung hinkt

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 17, 2026

Jubilaeum – 50 Jahre LKT Luft- und Klimatechnik- Gute Luft für Mensch und Maschine

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

FREQUENTIS gibt vorläufige Zahlen für das 1. Halbjahr 2026 bekannt: Deutlich positives EBIT erwartet

Handel, Dienstleistungen
Juli 17, 2026

Hitzewelle meistern mit Hydrofast: Die Heatwave Survival Station für europäische Haushalte

Essen, Trinken
Juli 17, 2026

Kyoceras Liebling des Monats – Nature Serie

Garten, Bauen, Wohnen
Juli 17, 2026

Lunartec 2in1-LED-Tischleuchte und -Flaschenaufsatz, RGBW

Essen, Trinken
Juli 17, 2026

Neue Rezeptplattform kämpft gegen werbeüberladene Wettbewerber

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

nLighten und Arqit beweisen, dass die Public Cloud genutzt werden kann, ohne dabei auf Souveränität zu verzichten

Tourismus, Reisen
Juli 16, 2026

Hotel Sansibar: ASILI FREQUENCIES feiert Premiere im Hotel Green Ocean Zanzibar

Steuerliche Vorteile durch Privatschulbesuch: Tipps für Eltern

Steuerliche Vorteile durch Privatschulbesuch: Tipps für Eltern

(Bildquelle: Irina Schmidt/stock.adobe.com)

Mit Bayern hat im letzten Bundesland das neue Schuljahr für die gut 11 Millionen Schüler in der Bundesrepublik begonnen. Die Mehrheit der Kinder und Jugendlichen gehen auf öffentliche Schulen, dennoch besuchen gemäß Statistischem Bundesamt rund 1 Million eine Privatschule. Damit wird jedem elften Schüler eine exklusivere Schulbildung zuteil. Den Löwenanteil verbuchen Privatgymnasien, die mehr als ein Drittel aller Gymnasiasten vereinen. Die größten Privatschüleranteile sind in Sachsen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern zu finden. Eltern zahlen im Schnitt 2.030 Euro Schulgeld pro Jahr für den Platz an der Schule ihres Kindes. Dieses ist steuerlich bis zu 5.000 Euro maximal absetzbar, informiert die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi).

30 Prozent des Schulgeldes mindern die Steuerlast

Steuerlich absetzen lässt sich das Schulgeld, wenn die private Schule oder Schule in freier Trägerschaft staatlich anerkannt ist. Das bedeutet, dass sie in einem anerkannten allgemeinen oder berufsbildenden Abschluss endet. Zudem müssen die Eltern in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein und für ihr Kind Kindergeld bekommen. Dann lassen sich 30 Prozent des Schulgeldes und der Anmeldegebühr bis maximal 5.000 Euro als Sonderausgabe bei der Steuer absetzen. Es wird also ein Schulgeld bis zu 16.666 Euro pro Jahr berücksichtigt. Bei getrennten Eltern rechnet das Finanzamt demjenigen Elternteil die Kosten an, der sie getragen hat. Beispiel: Die Kosten für ein Privatgymnasium belaufen sich auf 450 Euro im Monat. Für jedes Kalenderjahr lassen sich von den 5.400 Euro, die an die Schule gezahlt werden, 1.620 Euro vom Finanzamt zurückholen.

Absetzbarkeit ist nicht auf Deutschland beschränkt

Diese Steuerentlastung gilt gleichermaßen für Eltern, deren Kinder ein Internat in der EU oder einem EWR-Staat sowie eine internationale oder deutsche Schule im Ausland, sogar außerhalb Europas, besuchen. Hierfür können monatliche Gebühren von 2.000 bis 4.000 Euro anfallen. Das Absetzen ist wieder an die Erfüllung der zuvor genannten Voraussetzungen geknüpft. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung zählen nicht zu den Schulgebühren und sind in der Regel nicht absetzbar. Ausgaben für die nachmittägliche Hausaufgabenbetreuung können indes als Sonderausgabe bei den Kinderbetreuungskosten zusätzlich zum Schulgeld geltend gemacht werden. Dies ist zu zwei Dritteln und bis zu 4.000 Euro bis zum 14. Geburtstag des Kindes möglich.

Als Nachweis ist eine Schulbesuchsbescheinigung erforderlich. Auf der Rechnung der Bildungseinrichtung muss das Schulgeld getrennt von anderen Kosten wie Unterkunft, Verpflegung, Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe oder gebührenpflichtigen Freizeitbeschäftigungen aufgeführt werden. Nur wenn alle Gebühren separat ausgewiesen werden, ist die Akzeptanz vom Finanzamt und damit die Steuersenkung gesichert.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
089 27813178
www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
www.lohi.de

(Visited 33 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert