Neuigkeiten Timeline

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

Reiseblogger Wolfgang Wurzer: Entdecken Sie ein grünes Erding

Immobilien
März 28, 2024

Stefan Gaetano Ala und das Konzept der APOLONIA Gruppe: Einblicke in erfolgreiches Unternehmertum

IT, NewMedia, Software
März 28, 2024

Passwortlose Zukunft: Realität oder Utopie?

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

Veranstaltungstipp 21. April: Weilburger Frühlingsmarkt mit Autoschau und verkaufsoffenen Sonntag

Immobilien
März 28, 2024

Hotel Investments AG pachtet Stadthotels in Deutschland, Österreich und Schweiz

Allgemein
März 28, 2024

Digital PR: White Hat Linkbuilding mit BuzzLinks

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

PM: Frühling an der Ostsee – die Oster-Arrangements im ATLANTIC Grand Hotel Travemünde

Logistik, Transport
März 28, 2024

KRAUSE auf der BUS2BUS in Berlin

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Fremdkapital: Eine historische Perspektive – wer bezahlte die Eroberung der Welt, von Stefan Elsterman

Politik, Recht, Gesellschaft
März 28, 2024

Eigene Altersvorsorge auf einen Blick

Medien, Kommunikation
März 28, 2024

Beratung bei Digitalisierung und digitaler Markterschließung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Unternehmensberatung Kraus & Partner ist ISO-zertifiziert

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Betriebliche Krankenversicherung – Maßgeschneiderter Schutz für das Handwerk

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Tait Communications bringt FREQUENTIS LifeX nach Nordamerika

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige verzeiht keine Fehler

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige verzeiht keine Fehler

Steuerhinterziehung: Selbstanzeige verzeiht keine Fehler

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung kann den Weg zurück in die Steuerehrlichkeit ebnen. Aber sie ist ein sehr komplexes Werk, das keine Fehler verzeiht.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Von der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung können sowohl der Staat als auch der Steuersünder profitieren. Der Fiskus freut sich über sprudelnde Steuereinnahmen und der Steuerhinterzieher kann durch die Selbstanzeige einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung entgegen. Doch während der Staat auf jeden Fall gewinnt, läuft der Steuersünder in Gefahr, dass die Selbstanzeige nicht wirkt und trotzdem eine Verurteilung droht. Denn die Selbstanzeige verzeiht keine Fehler und muss daher sehr gewissenhaft verfasst werden.

Durch die Selbstanzeige muss das zuständige Finanzamt in die Lage versetzt werden, einen neuen Steuerbescheid ohne weitere Recherchen zu erlassen. Eine bloße Saldenaufstellung reicht dazu nicht aus. Vielmehr muss die Selbstanzeige vollständig und selbsterklärend sein. Dazu muss sie alle steuerrelevanten Unterlagen der vergangenen zehn Jahre enthalten. Sollten noch wichtige Daten fehlen, kann die Steuerschuld zunächst auch geschätzt werden. Doch diese Schätzung muss schon sehr genau ausfallen und darf auf keinen Fall zu niedrig sein. Ist die Selbstanzeige fehlerhaft, kann sie nicht mehr nachträglich korrigiert werden. Dann wirkt sie sich nur noch wie ein Geständnis strafmildernd aus.

Der Laie ist mit den komplexen Anforderungen an eine Selbstanzeige in der Regel überfordert. Daher sollte sie auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen, die zur Unwirksamkeit der Selbstanzeige führen, ist groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie wissen, welche Unterlagen die Selbstanzeige enthalten und wie sie verfasst werden muss, damit sie wirken kann. Dafür muss sie auch rechtzeitig gestellt werden. Wurde die Steuerhinterziehung bereits entdeckt, ist keine Selbstanzeige mehr möglich.

Bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro kann die Selbstanzeige zur kompletten Straffreiheit führen. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag zwischen zehn und zwanzig Prozent.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 11 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert