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Steuerhinterziehung: Berichtigung oder Selbstanzeige

Steuerhinterziehung: Berichtigung oder Selbstanzeige

Steuerhinterziehung: Berichtigung oder Selbstanzeige

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Auch ohne Vorsatz können Steuern hinterzogen werden. In diesen Fällen ist eine Berichtigung der Steuererklärung einer Selbstanzeige vorzuziehen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Steuergesetzgebung ist einem stetigen Wandel unterzogen. Das kann auch dazu führen, dass ohne Vorsatz Steuern hinterzogen werden, da der Laie nicht immer auf dem Laufenden ist. In diesen Fällen kann eine Berichtigung der Steuerklärung ratsamer sein als eine Selbstanzeige. Denn die Selbstanzeige setzt voraus, dass wissentlich falsche Angaben gemacht wurden und nicht nur irrtümlich.

Allerdings sollten sowohl bei einer Berichtigung als auch bei einer Selbstanzeige im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden, die sich mit den zuständigen Behörden in Verbindung setzen und die Angelegenheit regeln. Wurden dem Finanzamt wissentlich falsche oder unvollständige Daten übermittelt, bietet die Selbstanzeige die Möglichkeit, straffrei in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Beträgt die Summe der hinterzogenen Steuern allerdings mehr als 50.000 Euro muss mit einem Strafzuschlag gerechnet werden.

Bei der Selbstanzeige kommt es darauf an, dass sie rechtzeitig gestellt wird und vollständig ist. Besonders der Punkt der Vollständigkeit bietet einige Fallstricke und schon kleine Fehler können dazu führen, dass die Selbstanzeige verpufft und mit einer entsprechenden Strafe wegen Steuerhinterziehung zu rechnen ist. Um dieses Risiko zu minimieren ist es daher ratsam, auch hier die anwaltliche Unterstützung zu suchen. Denn jeder Fall liegt anders und muss entsprechend individuell bearbeitet werden. Darum ist von einer Selbstanzeige auf eigene Faust oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare abzusehen.

Zu berücksichtigen ist auch, dass eine Selbstanzeige nur dann wirksam ist, wenn die Steuerschuld zzgl. Zinsen und ggfs. einem fälligen Strafzuschlag innerhalb einer kurzen Frist nachgezahlt wird. Ab dem kommenden Jahr wird besonders der Strafzuschlag deutlich angehoben. Ab dem 1. Januar soll eine Steuerhinterziehung nur noch dann komplett straffrei bleiben, wenn der Hinterziehungsbetrag 25.000 Euro nicht überschreitet. Bei höheren Beträgen werden gestaffelte Strafzuschläge erhoben. Es wird also deutlich teurer. Daher ist es ratsam, die Selbstanzeige möglichst noch in diesem Jahr zu stellen.

http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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