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Steuererklärung für LKW-Fahrer

Steuererklärung LKW-Fahrer 2008, 2009, 2010, 2011, 2012

Steuererklärung für LKW-Fahrer

(NL/2161112746) Die österreichische Steuererklärung für LKW-Fahrer!

Wenn Sie Trucker sind und als deutscher Staatsbürger für eine österreichische Spedition arbeiten, sollten Sie unbedingt die Möglichkeiten für eine Steuerrückzahlung von einem Fachmann für die österreichische Steuererklärung überprüfen lassen.

Das gilt übrigens nicht nur für das vergangene Jahr, sondern für maximal fünf Jahre rückwirkend. Es gibt einige Fälle, in denen LKW-Fahrer für fünf Jahre zurückliegend eine Steuererstattung von bis zu 15.000 Euro bekommen haben.

http://www.oesterreichische-steuererklaerung.de/lkw_fahrer_steuertipp.html

Bis zum Jahr 2009 war die Rechtslage in der Einkommensteuer für LKW-Fahrer in Österreich noch undurchsichtig, aber seit dieser Zeit hat es eine große Anzahl von Truckern geschafft, sich viel Geld vom Fiskus zurückzuholen.

Deutsche Kraftfahrer in österreichischen Speditionen haben teilweise bis zu 100 Prozent der gezahlten Lohnsteuer zurückbekommen und im Durchschnitt waren das immerhin ca. 80 Prozent der gezahlten Lohnsteuer.
Die zu hohe Besteuerung bei der österreichischen Steuererklärung ist dadurch entstanden, dass das deutsche Finanzamt Einkommensteuerbescheide erlassen hat, die zu einer Versteuerung des Arbeitslohns in Österreich geführt haben. Ursache war eine Fahrtätigkeit außerhalb Österreichs.

Der deutsche Steuerberater Steffen Reum und sein Team sind die Experten schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich. Grundlage stellt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich und das österreichische und deutsche Einkommensteuergesetz dar.

www.oesterreichische-steuererklaerung.de

Fragen Sie uns als Steuerexperten, wenn wir auch Ihnen helfen können !
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Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

– Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
– Soforthilfe deutschlandweit/österreichweit
– Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
– Erstellung von Einspruch/Berufung, Aussetzung der Vollziehung
– deutsche und österreichische Steuererklärungen kombiniert 2008 – 2012

WIR HELFEN DEUTSCHLANDWEIT !!!

Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele finden Sie auch auf unserer neuen Webseite.

www.oesterreichische-steuererklaerung.eu

Seit über 7 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblematiken rund um Deutschland/Österreich und den Finanzämtern zurückgegriffen. In dieser Zeit konnten Steuererstattungen in Millionenhöhe für deutsche Arbeitnehmer erzielt werden durch fachkundige Soforthilfe.

Steuererstattungen aus Österreich für deutsche Arbeitnehmer und Angestellte rückwirkend bis 2008 möglich !

Die deutsche Steuerkanzlei Steffen Reum mit Schwerpunkt im nationalen und internationalen Steuerrecht bezüglich Deutschland/Österreich leistet deutschlandweite Soforthilfe !

Ein weiteres Spezialgebiet der Steuerkanzlei Steffen Reum finden Sie hier:

www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

Kontakt:
Steuerkanzlei
Steuerberater Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
036961 – 70933
anfrage@steuerkanzlei-reum.de
www.oesterreichische-steuererklaerung.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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