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Steuererklärung Deutschland – Richtigstellung eines Steuerirrtums

Einkommensteuererklärung Deutschland – Richtigstellung eines Steuerirrtums

(NL/6688583306) Wenn einmal eine Steuererklärung abgegeben wird, muss immer wieder eine Steuererklärung abgegeben werden !

Falsch !

Es wird unterschieden zwischen der Antragsveranlagung und der Pflichtveranlagung !

Arbeitnehmer können rückwirkend für 4 Jahre eine Antragsveranlagung einreichen, d.h. in 2013 noch für die Jahre ab 2009. Eine Berechnung lohnt sich in jedem Fall.

Haben Sie etwa zu viel Lohnsteuer bezahlt?
Zum Beispiel:
* weil Sie nicht während des ganzen Jahres in einem Dienstverhältnis gestanden haben,
* weil für Sie und Ihren Ehegatten jeweils eine Steuerkarte mit der Steuerklasse IV
ausgestellt worden ist,
* weil Sie Aufwendungen haben, die Sie wegen der Antragsgrenze im Ermäßigungsverfahren
nicht geltend machen konnten oder
* weil für Sie anstelle des Kindergeldes der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den
Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Betracht kommen,
dann lassen Sie bitte für das abgelaufene Jahr beim Finanzamt die Veranlagung
zur Einkommensteuer beantragen.

Steuererstattungen von bis zu 1.000,- pro Jahr sind dann keine Seltenheit – lassen Sie sich helfen !

Der deutsche Steuerberater Steffen Reum und sein Team sind die Experten schon seit mehreren Jahren in diesem speziellen Besteuerungsbereich.

www.steuerkanzlei-reum.de

Fragen Sie uns als Steuerexperten, wenn wir auch Ihnen helfen können !
—————————————————————————————————————–

Bei solcherart Steuerproblemen wird angeboten :

– Kostenlose Fallanalyse/kostenlose Erstberatung
– Soforthilfe deutschlandweit
– Bearbeitung ausschließlich durch Experten aus der Steuerkanzlei
– Erstellung von Einspruch/Berufung, Aussetzung der Vollziehung
– deutsche und österreichische Steuererklärungen kombiniert 2008 – 2012

WIR HELFEN DEUTSCHLANDWEIT !!!

Weitere Informationen sowie aktuelle Fall-Beispiele zum Angebot Österreich finden Sie auch auf unserer neuen Webseite.

www.oesterreichische-steuererklaerung.eu

Seit über 7 Jahren wird nun schon auf die gemachten Erfahrungen mit speziellen Steuerproblematiken rund um Deutschland/Österreich und den Finanzämtern zurückgegriffen. In dieser Zeit konnten Steuererstattungen in Millionenhöhe für deutsche Arbeitnehmer erzielt werden durch fachkundige Soforthilfe.

Die deutsche Steuerkanzlei Steffen Reum mit Schwerpunkt im nationalen und internationalen Steuerrecht bezüglich Deutschland/Österreich leistet deutschlandweite Soforthilfe !

Ein weiteres Spezialgebiet der Steuerkanzlei Steffen Reum finden Sie hier:

www.steuererklaerung-fuer-rentner.de

Kontakt:

Steffen Reum
Liebensteiner Str. 3
36456 Barchfeld
036961 70933
kontakt@steuerkanzlei-reum.de
www.steuerkanzlei-reum.de

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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