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Stellenabbau bei Bilfinger

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen

Medienberichten zufolge wird der Mannheimer Bau- und Dienstleistungskonzern Bilfinger unter seinem Vorstand Roland Koch weltweit 1240 Stellen in der Verwaltung abbauen. Unklar ist wie das geschehen soll.

Häufig werden Mitarbeitern in solchen Situationen lukrative Aufhebungsverträge angeboten. Insbesondere über die Höhe der Abfindung versuchen die Arbeitgeber, Arbeitnehmer zum Vertragsschluss zu locken. Gelegentlich wird die weitere Abwicklung eines solchen Vertrages für den Arbeitnehmer aber zum Fiasko.

Die Höhe der Abfindung schmilzt schnell durch steuerliche Abzüge, Sperrzeit oder Ruhezeit beim Anspruch auf Arbeitslosengeld. Solche Nachteile lassen sich einfach vermeiden.

Ich empfehle regelmäßig den Weg über eine arbeitgeberseitige Kündigung und eine anschließende Klage vor dem Arbeitsgericht. Hier geschlossene Vergleiche führen unter der Voraussetzung, dass die Kündigungsfrist eingehalten wird regelmäßig nicht zu Nachteilen beim Arbeitslosengeld.

Daneben lassen sich auch viele wichtige Nebenregelungen (Zeugnis, Turboklausel beim Ausstieg, Vererblichkeit des Abfindungsanspruchs, Beteiligungen an Umschulungskosten, Freistellungen und PKW-Nutzungen) mit regeln.

Fazit:

Wer einen Aufhebungsvertrag angeboten bekommt sollte sich nicht unter Druck setzen lassen, sondern sorgfältig prüfen welche Folgen das Angebot für ihn hat. Die meisten Nachteile lassen sich vermeiden. Wir helfen Ihnen dabei gern.

20.9.2013

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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