Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 20, 2026

Sommeraktion der Spitta Akademie: 10 % Rabatt auf alle Fortbildungen

Maschinenbau
Juli 20, 2026

AGT 131-teiliges Gewindereparatur-Set für M5 bis M12

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Sportrecht: Unwirksame Befristung von Spielerverträgen im Profifußball

Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Mainz im Falle des Torhüters Heinz Müller gegen den FSV Mainz 05 diskutiert der Fußball die Befristung von Spielerverträgen.

Sportrecht: Unwirksame Befristung von Spielerverträgen im Profifußball

Sportrecht: Unwirksame Befristung von Spielerverträgen im Profifußball

Für den Stuttgarter Sportrechtler Marius Breucker ist die Aufregung nicht ganz nachvollziehbar: „Die Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes besagen, dass die Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Sachgrund nur bis zu zwei Jahren zulässig ist. Das gilt seit langem und ist keine neue Erkenntnis“.

Nach geltender Rechtslage bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrages eines sachlichen Grundes. Dies dient dazu, eine sonst drohende Umgehung der Kündigungsschutzvorschriften zu vermeiden. Denn nach dem Kündigungsschutzgesetz setzt eine Kündigung einen sachlichen Grund voraus. Die Regeln zum Kündigungsschutz und zur Befristung gelten auch für Trainer und Spieler im Profifußball, die als Arbeitnehmer zu qualifizieren sind. Eine Ausnahme besteht nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) für Befristungen bis zu zwei Jahren: In einem erstmaligen Arbeitsverhältnis können sich Verein und Trainer oder Spieler darauf einigen, die Laufzeit des Vertrages auch ohne Sachgrund auf zwei Jahre zu begrenzen.

Anders als für Spieler kann der Vertrag eines Trainers auch bei über zweijähriger Laufzeit befristet werden: Begründet wird dies mit dem „Verschleißtatbestand“, wonach ein Trainer nach einiger Zeit die Mannschaft nicht mehr in gleicher Weise motivieren kann wie in den ersten Jahren. Auch solche Befristungen bedürfen aber der Prüfung im Einzelfall: „Bei Jugendmannschaften mit wechselnden Spielern kann der Verschleißtatbestand eine Befristung nicht rechtfertigen“, erläutert Rechtsanwalt Marius Breucker, der mit seinem Anwaltskollegen Christoph Wüterich regelmäßig zum „Arbeitsrecht im Sport“ veröffentlicht. Bei Spielern ist daran zu denken, ein Arbeitsverhältnis auf den Zeitraum der altersbedingten körperlichen und psychischen Leistungsfähigkeit zu beschränken. Indes ist für die Parteien schwer zu definieren, wann der Zeitpunkt erreicht ist, an dem ein Profifußballer seine Tätigkeit nicht mehr den Anforderungen entsprechend ausüben kann. Allein das Verletzungsrisiko rechtfertigt dagegen keine Befristung: „Schon aus Gründen der arbeitsrechtlichen Fürsorge darf ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nicht so beschäftigen, dass dies binnen kurzer Frist zu einer Berufsunfähigkeit führt“, so Anwalt Marius Breucker.

Der organisierte Sport beruft sich unter anderem auf die Branchenüblichkeit von Verträgen im Profisport. Dies allein kann es jedoch nicht rechtfertigen, geltende Gesetze nicht anzuwenden. Da aber die Profivereine erkennbar die Spieler nicht unbefristet beschäftigen können, muss eine sportrechtliche Lösung erarbeitet werden. Dass das allgemeine Arbeitsrecht auf den Profifußball so nicht passt, bemängelte auch der für Recht zuständige Vizepräsident des DFB Rainer Koch gegenüber „Sport1.de“. Der FSV Mainz 05 hat gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berufung eingelegt. Die Erfolgsaussichten sind nach Einschätzung von Experten eher gering. Was also kann der Sport tun? Ein Lösungsansatz ist im Gesetz bereits angelegt: „In Tarifverträgen können die Parteien Regelungen zur Befristung von Arbeitsverhältnissen treffen. Damit könnte man den Besonderheiten des Sports Rechnung tragen“, so Sportrechtler Marius Breucker. Auf diese Möglichkeit verwies auch der Vorsitzende der Spielergewerkschaft „Vereinigung der Vertragsfußballspieler“ (VdV) Ulf Baranowsky.

Weitere Informationen zu Dr. Marius Breucker und zum Thema “ Sportrecht: Unwirksame Befristung von Spielerverträgen im Profifußball (http://de.slideshare.net/MariusBreucker/befristung-von-arbeitsvertrgen-im-profifuball)“ sind auf

https://twitter.com/mariusbreucker (https://twitter.com/mariusbreucker)

und

https://www.scribd.com/MariusBreucker (https://www.scribd.com/MariusBreucker)

zu finden.

Wüterich Breucker zählt zu den ersten Adressen alteingesessener Stuttgarter Kanzleien für Zivil- und Wirtschaftsrecht. Die derzeit sieben Anwälte betreuen unternehmerische und private Mandanten umfassend in allen zivilrechtlichen Fragen. Schwerpunkte sind Vertrags- und Wirtschaftsrecht, Arbeits-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Bau- und Architektenrecht, Familien- und Erbrecht einschließlich Testamentsvollstreckung, Bank- und Kapitalmarktrecht, Schiedsverfahren sowie Vereins- und Sportrecht. Neben der rechtlichen Beratung und Vertragsgestaltung vertritt die Kanzlei ihre Mandanten bundesweit vor Gerichten und in nationalen und internationalen Schiedsverfahren. Wüterich Breucker gilt als Kanzlei mit ausgewiesener Expertise und Erfahrung in Zivilprozessen und Schiedsverfahren. Die Kanzlei geht auf das Jahr 1924 zurück und verbindet Fleiß und Zuverlässigkeit mit Freude an kreativer juristischer Gestaltung und innovativer Problemlösung. Die Anwälte beteiligen sich als Lehrbeauftragte, Referendarausbilder und Prüfer im Staatsexamen an der Ausbildung junger Juristen und mit zahlreichen Publikationen an der rechtswissenschaftlichen Diskussion.

Firmenkontakt
Rechtsanwälte Wüterich Breucker
Dr. Marius Breucker
Charlottenstraße 22-24
70182 Stuttgart
0049 / 711 / 23 99 2 – 0
marius.breucker@wueterich-breucker.de
http://www.wueterich-breucker.de

Pressekontakt
Kanzlei Wüterich Breucker
Rechtsanwalt Dr. Marius Breucker
Charlottenstraße 22 – 24
70182 Stuttgart
0049 / 711 / 23 99 2 – 0
marius.breucker@wueterich-breucker.de
https://de.linkedin.com/pub/marius-breucker/5b/205/61a

(Visited 26 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert