Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juli 22, 2026

Hotel Investments AG: Hotelinvestoren & diskrete Off-Market-Hotelimmobilien-Transaktionen in Deutschland, Österreich, Schweiz

Umwelt, Energie
Juli 22, 2026

Bedeutung der TA Luft für Industrieanlagen

Auto, Verkehr
Juli 22, 2026

Studie: E-Bikes schaffen real oft nur die Hälfte der beworbenen Reichweite – auch teure Premium-Marken

Immobilien
Juli 22, 2026

Hotel Investments AG sucht Hotelimmobilien: Ankauf, Verkauf & Hotelverpachtung in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Immobilien
Juli 22, 2026

Hansch Immobilien: Digitaler Neustart

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

„Jedermann“ 2026 in Weimar: VIP Meet & Greet im Amalienhof

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Softengine und Step Ahead formieren sich zum vertikalen ERP-Powerhouse für den Mittelstand

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 22, 2026

Aagon beruft Sven Häckel zum Head of Sales

Handel, Dienstleistungen
Juli 22, 2026

50 Jahre dm Österreich – allcop Fotobox in Lustenau

Tourismus, Reisen
Juli 22, 2026

Hong Kong Tourism Board startet globale Kampagne „Only in Hong Kong“

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Box stellt neue Kontrollfunktionen für KI-Agenten mit Zugriff auf Unternehmensinhalte vor

Allgemein
Juli 22, 2026

Mehr als eine Tragehilfe: Wie Papiertragetaschen Handel, Gastronomie und Markenauftritt verbinden

IT, NewMedia, Software
Juli 22, 2026

Extreme Networks begleitet Bond Almand auf seiner Solo-Radtour zu allen NFL-Stadien

Immobilien
Juli 22, 2026

Kurzfristige Verkaufsentscheidungen: Professionelle Unterstützung in besonderen Lebenslagen

Sperrzeit bei Zahlung einer Abfindung nach Kündigung

Wie kann man Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld vermeiden?

Die Bundesagentur für Arbeit kann eine Sperrzeit bis zu zwölf Wochen verhängen, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt. Die Bundesagentur geht davon aus, dass dies der Fall ist, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis gelöst oder durch vertragswidriges Verhalten zu einer Kündigung des Arbeitgebers Anlass gegeben hat.

Bei einem Aufhebungsvertrag ist die Zustimmung des Arbeitnehmers und seine Mitwirkung immer gegeben, da dieser sonst nicht zustande kommen kann. Ein Aufhebungsvertrag wird daher grundsätzlich von der Bundesagentur für Arbeit als Indiz für eine Mitverursachung der eigenen Arbeitslosigkeit angesehen. Es besteht daher regelmäßig die Gefahr der Verhängung einer Sperrzeit, insbesondere wenn im Aufhebungsvertrag eine Abfindung vorgesehen ist.

Anders sieht es aus, wenn eine solche Aufhebungsvereinbarung nach Zugang einer Kündigung und anschließender Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht protokolliert wird. In solchen Fällen wird regelmäßig keine Sperrzeit verhängt.

Die Bundesagentur darf im übrigen auch dann keine Sperrzeit verhängen, wenn der Arbeitnehmer für die Mitwirkung an der Auflösung des Arbeitsverhältnisses einen wichtigen Grund hatte. Kommt der Arbeitnehmer mit der Aufhebungsvereinbarung einer unmittelbar drohenden rechtmäßigen Kündigung zuvor, um die Nachteile der Kündigung für sein berufliches Fortkommen zu verhindern oder ähnliche Nachteile von vornherein zu vermeiden, liegt ein solcher wichtiger Grund vor. In solchen Fällen darf die Bundesagentur eine Sperrzeit nicht verhängen.

Allgemein lässt sich sagen, dass immer dann, wenn eine Aufhebungsvereinbarung außergerichtlich geschlossen wird, die Gefahr einer Sperrzeit besteht. Wird die Aufhebungsvereinbarung dagegen im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs getroffen, wird regelmäßig von der Bundesagentur für Arbeit keine Sperrzeit verhängt, auch wenn der Vergleich zusätzlich die Zahlung einer Abfindung vorsieht.

Wird eine Sperrzeit verhängt, erhält der Arbeitnehmer zwölf Wochen lang kein Arbeitslosengeld. Gegen den Bescheid kann Widerspruch und bei Misserfolg Klage beim Sozialgericht eingereicht werden.

Ein Beitrag von Rechtsanwalt Alexander Bredereck, Berlin
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam

Kontakt:
Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
030 4000 4999
anwalt-marketing@web.de
http://www.recht-bw.de

(Visited 17 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert