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Spätes Weihnachtsgeld im Dezember

Spätes Weihnachtsgeld im Dezember

(Bildquelle: deagreez/stock.adobe.com)

Bei Millionen Arbeitnehmenden fällt die Gehaltsabrechnung im Dezember etwas besser aus. Der Grund dafür ist die Erhöhung des Grundfreibetrags 2024 um 180 Euro, die am 5. Dezember im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Rückwirkend zum 1. Januar 2024 steigt der Grundfreibetrag auf 11.784 Euro. Diese nachträgliche steuerliche Anpassung für dieses Jahr kommt auf einmal auf die Gehaltskonten. Sehr zur Freude vieler Angestellten, die für Dezember ein verspätetes Weihnachtsgeld erwarten können.

Steuerpflichtige profitieren vom Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag wird regelmäßig an die durchschnittlichen Lebenshaltungskosten und die Inflationsrate angepasst. Anfang 2024 wurde er auf 11.604 Euro angehoben. Aber da die Kennzahlen zum 1. Januar 2024 stärker gestiegen waren als angenommen, wurde er jetzt noch einmal nach oben korrigiert. Jedem Steuerzahlenden steht der Grundfreibetrag gleichermaßen zu. Es handelt sich dabei um den Teil des Einkommens, der steuerfrei bleibt. Bei Ehepaaren bleibt der doppelte Freibetrag steuerfrei. Das tatsächliche Steuerplus bei Singles in Steuerklasse 1 beträgt durch die Anpassung des Grundfreibetrags bei einem Jahreseinkommen von 50.000 Euro rund 34 Euro. Bei einer Familie mit zwei Kindern und einem gemeinsamen Jahreseinkommen von 90.000 Euro bleiben der Familie insgesamt circa 68 Euro mehr Netto vom Brutto.

Auszahlung automatisch mit dem Arbeitslohn

Über die rückwirkende Erhöhung des Steuerfreibetrags für das gesamte Jahr 2024 dürfen sich alle Angestellten zum Jahresende freuen. Es muss kein gesonderter Antrag gestellt werden, da das steuerfreie Plus gemeinsam mit der Lohn- und Gehaltsabrechnung durch den Arbeitgeber automatisch ausbezahlt wird. Um den Verwaltungsaufwand zu minimieren, werden nicht alle Monatsabrechnungen für 2024 nachträglich korrigiert. Stattdessen kommt es zu einer Einmalzahlung mit dem Dezembergehalt. Der richtige Zeitpunkt für mehr Geld auf dem Konto, denn gerade im Dezember strapazieren Weihnachtsgeschenke und Versicherungsprämien das Konto überdurchschnittlich. Ab dem 1.1. 2025 gib es dann regelmäßig eine paar Euros mehr aufs Konto. Lediglich Rentner und Selbständige kommen erst später, nachdem sie eine Einkommensteuererklärung eingereicht haben, zu ihrem Steuergewinn.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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