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Soldan Institut veröffentlicht Studie „Fachanwälte für Steuerrecht“

Forschungsprojekt „Anwaltliche Spezialisierung“ mit siebtem Band abgeschlossen

Soldan Institut veröffentlicht Studie

RA Prof. Dr. Matthias Kilian

Köln, den 30.9.2014 – Mit der Veröffentlichung der Studie „Fachanwälte für Steuerrecht“ hat das Soldan Institut sein im Jahr 2010 begonnenes Forschungsprojekt „Anwaltliche Spezialisierung“ abgeschlossen. Das Buch ist der siebte Forschungsbericht, der im Zuge dieses Projekts veröffentlicht worden ist.

Die Kölner Berufsforscher haben in den vergangenen Jahren die durch eine fortschreitende Spezialisierung von Rechtsanwälten gekennzeichnete Segmentierung des Rechtsdienstleistungsmarkts umfassend empirisch untersucht und hierzu rund 5.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte befragt. Neben zwei Basisstudien, die Fachanwälte und Rechtsanwälte ohne Fachanwaltstitel untersucht haben, sind fünf Untersuchungen zur anwaltlichen Spezialisierung in wichtigen Rechtsgebieten erschienen. Der nun veröffentlichte Band „Fachanwälte für Steuerrecht“ ergänzt Forschungsberichte zu Fachanwälten für Familienrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht und Verkehrsrecht.

Die Studie „Fachanwälte für Steuerrecht“ untersucht die Struktur dieser ältesten der 21 Fachanwaltschaften, die in den 1930er Jahren als Reaktion auf das Entstehen des Berufs des Steuerberaters geschaffen wurde. Die Untersuchung analysiert die Gründe, warum Anwälte den Fachanwaltstitel im Steuerrecht erwerben und zeichnet nach, wie sich der Erwerb der für eine Titelverleihung notwendigen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen vollzieht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Untersuchung der wirtschaftlichen und fachlichen Effekte des Titelerwerbs.

Prof. Dr. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts, erklärt dazu: „Der Erwerb des Fachanwaltstitels für Steuerrecht ist attraktiv: Fachanwälte für Steuerrecht erzielen in einem Gesamtvergleich mit allen Fachanwaltschaften in Folge des Titelerwerbs die höchsten Umsatzsteigerungen. Sie haben uns von einem mittleren Umsatzplus von 47 % berichtet – ein Wert, der zwölf Prozentpunkte über der Steigerung in den anderen 20 Fachanwaltschaften liegt.“ Besonders belohnt wird nach der Studie weniger eine – dem Steuerberater vergleichbare – isoliert steuerrechtliche Tätigkeit, sondern die komplementäre steuerrechtliche Expertise in Mandaten aus anderen Rechtsgebieten: Der Anteil der Tätigkeit von Fachanwälten für Steuerrecht auf dem Gebiet der Fachanwaltschaft, dem Steuerrecht, ist mit 56 % nämlich deutlich geringer als von Fachanwälten in anderen Fachanwaltschaften.

Stefanie Lange-Korf, Mitautorin des Buches, führt aus: „Ein weiterer interessanter Befund ist, dass Fachanwälte für Steuerrecht zwar häufig aus denselben Gründen wie andere Fachanwälte den Titel erwerben, nämlich wegen formeller Bestätigung einer vorhandenen Spezialisierung, Umsatzsteigerung und fachlichem Interesse. Häufiger als in anderen Fachanwaltschaften erfolgt der Titelerwerb aber auf Wunsch des Arbeitgebers. Dies erklärt auch, warum der Fachanwaltstitel im Steuerrecht deutlich früher im Berufsleben erworben wird als andere Fachanwaltstitel.“

Hinweis: 3 % aller deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bzw. 9,9 % aller Fachanwältinnen und Fachanwälte ist die Befugnis erteilt, den Titel „Fachanwalt für Steuerrecht“ zu führen. Der Titel wird von einer Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn ein Rechtsanwalt durch einen Lehrgangsbesuch und die Bearbeitung von 50 steuerrechtlichen Fällen binnen drei Jahren überdurchschnittliche theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Steuerrecht nachweist. Mit nahezu 5.000 Mitgliedern ist die 1937 eingeführte Fachanwaltschaft für Steuerrecht die drittgrößte der insgesamt 21 Fachanwaltschaften, die gegenwärtig existieren. Die meisten Fachanwälte für Steuerrecht im Verhältnis zur Bevölkerungszahl gibt es in den Bundesländern Hamburg und Bremen. In Ostdeutschland ist die Fachanwaltsdichte für das Steuerrecht deutlich geringer als in den alten Bundesländern.

Die 200seitige Studie „Fachanwälte für Steuerrecht“ von Matthias Kilian und Stefanie Lange-Korf (ISBN 978-3-8240-5420-6) ist zum Preis von 15 EUR im Anwaltverlag (Bonn) erschienen. Im selben Verlag bereits publiziert sind die Bände „Fachanwälte für Familienrecht“ (ISBN 978-3-8240-5415-2), „Fachanwälte für Verkehrsrecht“ (ISBN 978-3-8240-5416-9), „Fachanwälte für Arbeitsrecht“ (ISBN 978-3-8240-5417-6) und „Fachanwälte für Strafrecht“ (ISBN978-3-8240-5419-0). Für die Studien wurden die Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von 2.500 Fachanwältinnen und Fachanwälten aus dem Blickwinkel der jeweiligen Fachanwaltschaft analysiert.

Über das Soldan Institut
Das Soldan Institut wurde 2002 als unabhängige Forschungseinrichtung gegründet. Ziel des von einem gemeinnützigen Verein getragenen Instituts ist die Erforschung der Strukturentwicklung der Anwaltschaft und der sich hieraus ergebenden Bedingungen für eine erfolgreiche und zukunftsorientierte Tätigkeit von Anwaltskanzleien. Das Institut betreibt eigene empirische Anwaltsforschung, deren Ergebnisse Rechtsanwälten, Institutionen der deutschen Anwaltschaft, politischen Entscheidungsträgern, Wissenschaftlern und einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Der gemeinnützige Trägerverein des Instituts wird von der Hans Soldan Stiftung, dem Deutschen Anwaltverein und der Bundesrechtsanwaltskammer unterstützt.

Firmenkontakt
Soldan Institut für Anwaltmanagement e.V.
Herr Prof. Dr. Matthias Kilian
Weyertal 59
50937 Köln
0221 5481 1123
kilian@soldaninstitut.de
http://www.soldaninstitut.de

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