Neuigkeiten Timeline

Kunst, Kultur
Oktober 24, 2026

Farbe, Form und Ausdruck: Walter Angerer der Jüngere bei KunstKlangGenuss

Tourismus, Reisen
Oktober 24, 2026

Saisonende naht – Gradierhaus noch bis 1. November in Betrieb

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Erleben Sie die besondere Atmosphäre direkt am Wasser – Wasser soweit das Auge reicht

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Meeresblick Panorama Wohnung mit eigenem Strandzugang hier sitzen Sie in der ersten Reihe

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Deichhaus herrlicher Wasserblick bis 6 Personen mit Sauna

Immobilien
Oktober 23, 2026

Baugrundstück am Meer nur noch 1 Baugrundstück

Vereine, Verbände
Oktober 23, 2026

Weiter auf Expansionskurs

Tourismus, Reisen
Oktober 23, 2026

Winterurlaub auf der Baar: Haus Mohnblume in Öfingen

Medizin, Gesundheit, Wellness
Oktober 23, 2026

Den Stress mit Füßen treten – das ist durchaus wörtlich gemeint!

IT, NewMedia, Software
Oktober 23, 2026

KI und Robotik im Wochentakt: dcyphr.® startet Freitags-Briefing und erweitert Workshop-Angebot

Wissenschaft, Forschung, Technik
Oktober 23, 2026

Arcanus Aerial Systems und NeuralDrones: Exlusive Partnerschaft zur Waldbranderkennung mit KI und Brandnachwache

Maschinenbau
Oktober 23, 2026

40 Jahre für die vernetzte Blechfertigung

Garten, Bauen, Wohnen
Oktober 23, 2026

Hainrich-Challenge: Einsparpotenziale entdecken und gewinnen

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Oktober 23, 2026

Frequentis leitet europäisches SESAR-Projekt zur Weiterentwicklung der nächsten Generation von Flugsicherungssystemen

So viel Mindestlohn gibt es 2024

So viel Mindestlohn gibt es 2024

Viele Floristen profitieren von der Mindestlohnerhöhung (Bildquelle: Tyler Olson/stock.adobe.com)

Seit dem Jahr 2015 gilt bundesweit ein flächendeckender Mindestlohn. Gesetzlich geregelt ist das im Mindestlohngesetz (MiLoG). Seit 1. Januar beträgt der allgemeine Mindestlohn 12,41 brutto je Stunde. „Der Anstieg um 0,41 Cent macht 3,4 Prozent aus und bleibt somit weit hinter dem derzeitigen Kaufkraftverlust zurück“, rechnet die Lohnsteuerhilfe Bayern vor. Die neue Lohnuntergrenze betrifft sowohl versicherungspflichtige Beschäftigte als auch Minijobber. Laut Statistischem Bundesamt profitieren rund 5,8 Millionen Beschäftigte im Niedriglohnsektor davon. Vom Mindestlohn ausgenommen sind u.a. Auszubildende, Praktikanten, Ehrenamtliche und Langzeitarbeitslose.

Hat das Auswirkungen auf Minijobs?

Anders als früher reduziert sich für Minijobber die Arbeitszeit seit Oktober 2022 durch die regelmäßigen Erhöhungen des Mindestlohns nicht mehr. Seither sind der Mindestlohn und die Minijob-Verdienstgrenze aneinandergekoppelt. Die durchschnittliche monatliche Verdienstgrenze für Minijobber pendelt sich somit in diesem Jahr bei 538 Euro ein und lässt wie bisher 43 Arbeitsstunden pro Monat zu. Damit das Minijobverhältnis bestehen bleibt, dürfen 6.456 Euro Verdienst pro Jahr nicht überschritten werden. Schlussfolgernd reduziert sich bei einem höheren Stundenlohn als dem Mindestlohn die maximal erlaubte Arbeitszeit im Minijobverhältnis.

Branchenbezogene Mindestlohnerhöhungen

Branchenbezogen gelten teilweise höhere Mindestlöhne, die von den Gewerkschaften mit den Arbeitgebervertretungen ausgehandelt wurden. Zum Jahresbeginn sind die Mindestlöhne beispielsweise im Dachdecker-, Schornsteinfeger, Gerüstbau, Elektro-, Maler und Lackiererhandwerk sowie in der Gebäudereinigung, Abfallwirtschaft und Leih- bzw. Zeitarbeitsbranche angestiegen. Angestellte in der Altenpflege dürfen sich über eine fünfprozentige Erhöhung ab 1. Mai freuen. Für Pflegehilfskräfte gelten bald 15,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte mit einer einjährigen Ausbildung 16,50 Euro und für Pflegefachkräfte 19,50 Euro pro Stunde.

Neue Mindestvergütung für Auszubildende

Auch für Auszubildende in schlecht bezahlten Berufen, wie dem Friseur- oder Floristenhandwerk, verbessert sich die finanzielle Situation seit Jahresbeginn durch eine gesetzliche Erhöhung der Mindestvergütung. Auszubildende im ersten Ausbildungsjahr dürfen sich über mindestens 649 Euro freuen. Im zweiten Ausbildungsjahr gibt es ab Januar mindestens 766 Euro, im dritten Ausbildungsjahr mindestens 876 Euro und im vierten Lehrjahr mindestens 909 Euro als Vergütung. „Bei dieser Einkommenshöhe fallen zwar keine Steuern an, Sozialabgaben sind aber dennoch zu leisten und reduzieren die Bruttowerte“, so die Lohnsteuerhilfe Bayern. Die Mindestvergütung kommt nicht zur Anwendung, wenn es sich um eine schulische Ausbildung handelt, die Ausbildung nicht bundeseinheitlich geregelt ist oder Unternehmen an Tarifverträge gebunden sind.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
089 27813178
www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 5040147
www.lohi.de

(Visited 34 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert