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So geht Spielplatz!

ARAG Experten informieren über Regeln, die auf Kinderspielplätzen herrschen

So geht Spielplatz!

Spielplätze werden von Kindern ganz unterschiedlicher Altersklassen genutzt. Hier sollen sie sich austoben. Um den Spaßfaktor für kleine und große Besucher hoch und die Gefahr vor Verletzungen niedrig zu halten, gibt es einige Regeln auf öffentlichen Spielplätzen. Und es gilt grundsätzlich die Aufsichtspflicht der Eltern. Wie lange sie ihre Schützline auf den Spielplatz begleiten müssen, ab welchem Alter Kinder keinen Zutritt mehr haben und wie es mit lärmempfindlichen Nachbarn aussieht, erklären die ARAG Experten.

Altersbegrenzung
Je nach Gemeinde sind ausgewiesene Spielplätze in der Regel für Kinder bis 12 oder 14 Jahren zugelassen. Damit soll vermieden werden, dass Spielplätze zum Jugendtreff werden. Kinder unter drei Jahren dürfen nur unter Aufsicht ihrer Eltern auf den Spielplatz. Ab einem Alter von vier Jahren dürfen sie begrenzt alleine spielen – die ARAG Experten raten zu einem Kontrollblick etwa alle 20 – 30 Minuten. Ab sieben Jahren darf der Nachwuchs dann ohne Aufsicht und regelmäßige Kontrolle auf dem Spielplatz spielen.

Öffnungszeiten und Lärm
Auch wenn Spielplätze keine Türen haben, gibt es auch hier Betriebszeiten zu beachten, insbesondere um die Nerven der Anwohner zu schonen. Die meisten Spielplätze dürfen von acht Uhr morgens bis abends um 20.00 Uhr bespielt werden. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass es hier keine Mittagsruhe gibt. Es darf durchgetobt werden. Wenn es keine entsprechende Einschränkung auf dem Hinweisschild des Spielplatzes gibt, dürfen Kinder sogar sonntags auf dem Spielplatz Krach machen. Ohnehin haben Anwohner beim Thema Lärm durch einen Spielplatz schlechte Karten. Sie haben kein Recht darauf, laute Spielgeräte wie z.B. eine Seilbahn zu verbieten. Selbst einen nachträglich gebauten Spielplatz müssen sie dulden (Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Az.: 1 C 11131/16.OVG).

Tabus auf dem Spielplatz
Auf öffentlichen Spielplätzen darf weder geraucht noch Alkohol getrunken werden. Das gilt auch und vor allem für die Eltern, die ihre Kinder begleiten. Gerne stoßen ja auch die Eltern auf Kindergeburtstagen mit einem Schlückchen auf den Nachwuchs an. Findet die Feier auf dem Spielplatz statt, heißt es allerdings Selters statt Sekt. Auch Hunde haben auf den meisten öffentlichen Spielplätzen nichts verloren. Manche Gemeinden erlauben allerdings kleinere Hunde. Auch hier hilft ein Blick auf die Hinweistafel des jeweiligen Spielplatzes. In einem konkreten Fall musste eine Rentnerin ein Bußgeld von 100 Euro zahlen, weil sie mit ihrem über 50 cm großen Mischlingshund auf einem Bolzplatz Gassi gegangen war (Amtsgericht München, Az.: 1115 OWi 230 Js 189802/17).

Sichere Spielgeräte
Für die Sicherheit der Spielgeräte eines Spielplatzes ist der Betreiber verantwortlich. Und da Spielgeräte das ganze Jahr über Wind und Wetter ausgesetzt sind, muss in regelmäßigen Intervallen kontrolliert werden, ob Rost, Nägel, Splitter etc. Kinder verletzten könnten oder ob es mutwillige Beschädigungen gab. Nach Auskunft der ARAG Experten sollten stark frequentierte Spielplätze täglich zumindest gesichtet werden und alle ein bis drei Monate eine Prüfung der Funktion und Stabilität aller Spielgeräte durchgeführt werden. Zudem wäre eine jährliche Hauptinspektion wünschenswert. Die Wartung sollte von qualifizierten Profis durchgeführt werden. So die Wunschvorstellung, die in der europäischen Norm DIN EN 1176 und der alten deutschen Verordnung DIN 7926 definiert ist. Leider sieht die Realität meist anders aus. Spielplätze werden kaum oder nur rudimentär überprüft. Daher raten die ARAG Experten Eltern dringend dazu, selbst einen Blick auf die Spielgeräte zu werfen. Und sollte eine Beschädigung oder Gefahrenquelle auffallen, dies sofort beim zuständigen Amt zu melden.

Mehr zum Thema unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 3.900 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,6 Milliarden EUR.

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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