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S&K Unternehmensgruppe – Staatsanwaltschaft ermittelt

Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der S&K Unternehmensgruppe eingeleitet!

S&K Unternehmensgruppe - Staatsanwaltschaft ermittelt

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt führt ein umfangreiches Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der S&K Unternehmensgruppe und weitere Beschuldigte wegen des dringenden Tatverdachtes auf Betrug, der Untreue sowie anderer Delikte.

Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens fanden am 19.02.2013 in mehreren Bundesländern umfangreiche Durchsuchungsaktionen statt und mehrere Verantwortliche wurden verhaftet.

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wird gegen ca. 50 Beschuldigte ermittelt.

Die Verantwortlichen der S&K Unternehmensgruppe haben laut Staatsanwaltschaft zusammen mit Verantwortlichen einer Hamburger-Unternehmensgruppe und weiteren verbundenen Gesellschaften ein umfangreiches Betrugssystem initiiert.

Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft sollen Anleger durch ein Schneeballsystem sowie durch Veruntreuung von Anlegergeldern geschädigt worden sein.

Nach Aussage der Staatsanwaltschaft sind auch Maßnahmen zur Sicherung von Vermögenswerten erfolgt.

Ungeachtet der Maßnahmen der Staatsanwaltschaft müssen geschädigte Anleger aber selbst aktiv werden, um auf dem Zivilrechtsweg einen Titel zu erlangen, mit dem Schadensersatzansprüche dann durchgesetzt werden können. Dabei gilt auch das Prinzip der zeitlichen Rangfolge.

Betroffen von den Betrugsvorwürfen der Ermittlungsbehörden können Anleger der Fonds S&K Real Estate Value Added Fondsgesellschaft mbH & Co. KG, Deutsche S&K Sachwert GmbH & Co. KG, Deutsche S&K Sachwerte Nr. 2 GmbH & Co. KG oder auch Anleger, die Kapital für Vario Produkte, etwa Vario-Zins, Vario-Loan oder Vario Flex zur Verfügung gestellt haben, sein.

Auch wurde von der S&K Unternehmensgruppe Anlegern der Ankauf von Lebensversicherungen und Bausparverträgen angeboten, zuletzt etwa über die Asset Trust AG, München.

Die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner prüft gegen welche Gesellschaften und verantwortliche Personen sich Schadensersatzansprüche begründen lassen und hilft Geschädigten bei der Durchsetzung.

Anleger, die eine Unterstützung wünschen, können sich für Fragen gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden.

Seit 1995 setzten die Rechtsanwälte der Kanzlei Engelhard, Busch und Partner Ansprüche Ihrer Mandanten gegen Unternehmen des grauen Kapitalmarktes und Anbieter unseriöser Anlageformen durch.
Aufgrund der langjährigen Erfahrung der Rechtsanwälte auf den Gebieten des Gesellschafts-, und Kapitalanlagerechts konnte schon vielen Anlagern geholfen werden.

Kontakt
Kanzlei EBP (Busch)
Rechtsanwalt Engelhard
Widenmayerstraße 16
80538 München
089 416142909
info@kanzlei-ebp.de
http://www.kanzlei-ebp.de/

Pressekontakt:
Rechtsanwälte Engelhard, Busch & Partner
Diana Schönfeld
Widenmayerstraße 16
80538 München
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info@kanzlei-ebp.de
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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