Neuigkeiten Timeline

Immobilien
September 28, 2026

Lukas Frahm feiert 2 Jahre Festpreisentrümpelung & Haushaltsauflösung mit 14 Tage Termingarantie bei einer Entrümpelung in Dresden

Bildung, Karriere, Schulungen
September 28, 2026

Make-up-Artist-Ausbildung in Frankfurt: CATWALK verbindet Erfahrung, Praxis und Kreativität

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 28, 2026

Startup-Kommunikation mit Gründungs- und Tech-Kompetenz

Mode, Trends, Lifestyle
September 28, 2026

„Emanuell Charis ist ein wertvoller Schatz“ – wer ist die Frau an seiner Seite?

Immobilien
September 28, 2026

FIX&FLIP LIVE in Bremen: Oliver Fischer und Stargast Joey Kelly begeistern 272 Teilnehmer

Handel, Dienstleistungen
September 28, 2026

REISEN NACH EIGENEM RHYTHMUS: IKARUS TOURS LEGT INDIVIDUALREISEPROGRAMM 2027/28 VOR

Bildung, Karriere, Schulungen
September 28, 2026

Geh immer die Extrameile

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 28, 2026

Führung im KI-Zeitalter: Was jetzt wirklich zählt

IT, NewMedia, Software
September 28, 2026

Deutschland holt bei KI noch auf

Immobilien
September 28, 2026

Geerbte Immobilien in Schleswig-Holstein: Ein umfassender Ratgeber

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
September 28, 2026

Bitlance: Zahlungsinfrastruktur für die nächste digitale Finanzära

Tourismus, Reisen
September 28, 2026

Seychellen auf eigene Faust – Drei-Insel-Glück zum fairen Preis

Medien, Kommunikation
September 28, 2026

Pressemitteilungen gezielt verbreiten: So finden Unternehmen das passende Medienumfeld

Bildung, Karriere, Schulungen
September 28, 2026

Podcast 3226: Dein Leben wartet nicht auf dich

Sind private ebay-Verkäufe steuerpflichtig?

Sind private ebay-Verkäufe steuerpflichtig?

Im Lockdown werden gerne die Kleiderschränke ausgemistet (Bildquelle: deagreez / stock.adobe.com)

Der Secondhand-Markt boomt wie noch nie. Während des Lockdowns haben viele Leute die Zeit genutzt, um ihre Kleiderschränke und Keller auszumisten. Infolgedessen ist das Angebot auf ebay, Kleinanzeigen und anderen Online-Verkaufsplattformen groß. Aber nicht nur das. Während der Einzelhandel geschlossen bleibt, wachsen die Kinder weiter. Der Bedarf an Kinderbekleidung und Spielsachen ist geblieben. Ebenso die Lust für sich und seine Lieben zu shoppen und schöne Dinge zu ergattern. Die Nachfrage ist nicht nur beim Online-Einzelhandel gestiegen, auch flohmarktähnliche Plattformen im Internet gehören zu den Gewinnern der Corona-Pandemie. Doch hinter den Verkäufern stehen häufig Privatleute, die sich für ihre ausrangierten Sachen ein paar Euros erhoffen. Da kommt ein aktuelles BFH-Urteil gerade zur rechten Zeit, das zur Abgrenzung zwischen privat und gewerblich Stellung bezieht.

Private Verkäufe sind steuerfrei

Werden gebrauchte Alltagsgegenstände aus dem privaten Hausstand verkauft, so sind diese Einnahmen grundsätzlich steuerfrei. Das gilt nicht nur für Kleidungsstücke, sondern auch für das alte Smartphone, den PC oder Pkw. Da darf auch mal Schmuck aus einer Erbmasse dabei sein. Denn wurden Gegenstände rein zur privaten Nutzung angeschafft, ist es den Eigentümern erlaubt, diese zu verkaufen, ohne dass ein Gewerbe angemeldet werden muss. Bei nicht alltäglichen Gegenständen, wie besonderem Schmuck, muss allerdings die Spekulationsfrist von 12 Monaten abgewartet werden.

Bundesfinanzhof: Absicht bei Kauf entscheidend

Für den Bundesfinanzhof ist zur Unterscheidung zwischen privatem und gewerblichem Handeln auf ebay und ähnlichen Online-Verkaufsplattformen die Kaufabsicht entscheidend. Werden Gegenstände privat und ohne Veräußerungsabsicht gekauft und später wieder verkauft, handelt es sich um ein Privatgeschäft. Die Nutzung einer von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform an sich macht aus einem privaten Verkauf noch keinen gewerblichen. Selbst wenn diese über einen längeren Zeitraum genutzt wird, argumentierten die obersten Richter.

Abgrenzung zum Gewerbe

Problematisch wird es, wenn Gegenstände eigens erworben werden, um sie auf Verkaufsplattformen weiter zu verkaufen. Das fällt unter gewerbliches Handeln. Wird eine größere Menge an gleichartigen, neuen Gegenständen verkauft, wird es ebenfalls unmöglich sein, das Finanzamt davon zu überzeugen, dass diese zum Zweck der privaten Nutzung angeschafft wurden. Neben der Besteuerung kommen dann zahlreiche Pflichten auf den Verkäufer zu, wie z.B. ein Widerrufsrecht oder eine Gewährleistung. Zudem sollten gewerbliche und private Geschäfte strikt getrennt werden. Werden private Veräußerungen über ein gewerbliches Konto im Internet abgewickelt, ist es nahezu unmöglich die privaten von den gewerblichen Geschäften abzugrenzen.

www.lohi.de/steuertipps (http://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in über 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit nahezu 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Jörg Gabes
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503159
info@lohi.de
www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
09402 503147
presse@lohi.de
www.lohi.de

(Visited 51 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert