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Sieg auf ganzer Linie: Weiteres Unfallopfer bekommt Kosten für Gehroboter Ekso erstattet

Gericht definiert Rehabilitations-Roboter als Teil der Entschädigungssumme

Sieg auf ganzer Linie: Weiteres Unfallopfer bekommt Kosten für Gehroboter Ekso erstattet

Gehroboter Ekso von Ekso Bionics

London (UK), 19. Mai 2015 – Das High Court of Justice in London hat die Kosten für den „anziehbaren“ Gehroboter Ekso von Ekso Bionics erneut offiziell als Entschädigungsleistung erklärt. Für Klägerin Sarah Thomas, die seit einem Verkehrsunfall im Januar 2010 im australischen Perth vom 12. Brustwirbel ab gelähmt ist, ist das Hightech-Exoskelett ein wichtiges Rehabilitationsgerät. Die Kosten für den Ekso sowie sämtliche Wartungs- und Folgekosten bekommt Sarah Thomas nun erstattet.

Obwohl sich Sarahs Unfall in Australien ereignet hat, wurde bei der Bemessung des Schadenersatzes englisches Recht angewendet, da sowohl Sarah als auch der Unfallverursacher in England wohnhaft sind.

„Mit dem Ausgang meines Rechtsstreites bin ich äußerst zufrieden“, sagt Klägerin Sarah Thomas. „Die gerichtliche Einigung hat meine Erwartungen mehr als übertroffen und eröffnet mir ganz neue Möglichkeiten. Von nun an kann ich positiv in die Zukunft blicken.“

Gerichtlich vertreten wurde Sarah Thomas von Reiserechtsspezialist Julian Chamberlayne und Associate Chris Deacon von der Stewarts Law LLP, einer der größten Rechtsanwaltssozietäten im Vereinigten Königreich und Spezialistin für komplexe Streitfälle. „Sarahs Entschädigungssumme dürfte die höchste sein, die einem querschnittsgelähmten Patienten in England, Wales und Westaustralien jemals zugesprochen wurde“, so Rechtsanwalt Chris Deacon. „Der Schadensersatz sichert ihre zukünftige Versorgung und deckt die Kosten aller notwendigen Rehabilitationsmaßnahmen ab, inklusive Hydrotherapie und dem Gehroboter Ekso GT, der es Sarah ermöglicht, aufzustehen und zu gehen.“

„Sarahs Fall ist ein weiterer wichtiger Impuls für alle Patienten, die sich auch zu Hause eine effektive Rehabilitation ermöglichen wollen“, sagt Nathan Harding, Chief Executive Officer von Ekso Bionics. „Da für einige Patienten jetzt die Möglichkeit besteht, die Kosten für den Ekso erstattet zu bekommen, sind wir darauf gespannt, wie sich der bessere Zugang zu den Geräten auf die Patienten zukünftig auswirken wird.“

Über Ekso Bionics
Ekso Bionics ist ein Pionier im Bereich der Exoskelette, die es Menschen mit Lähmung der unteren Extremitäten ermöglichen, aufrecht zu stehen und zu gehen und die aktuellen Grenzen ihrer Mobilität zu überwinden. Durch den Einsatz innovativer Technologien entwickelt Ekso Bionics Lösungen, deren Ziel es ist, die menschliche Mobilität und Ausdauer zu erweitern. Der „anziehbare“ Gehroboter Ekso wird in führenden Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen weltweit eingesetzt. In Deutschland bieten derzeit 7 Zentren Therapien mit Ekso an.

Der Hauptsitz von Ekso Bionics ist in Richmond, USA. Darüber hinaus verfügt das Unternehmen über eine Niederlassung in Großbritannien. Weitere Informationen unter www.eksobionics.com

Firmenkontakt
Ekso Bionics
Marcus Nielsen
29th Floor, 1 Canada Square
E14 5DY London
+49 89 55 06 77 74
MNielsen@eksobionics.com

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Pressekontakt
Weissenbach PR
Bastian Schink
Nymphenburger Str. 86
80636 München
089 5506 7775
ekso@weissenbach-pr.de
http://www.weissenbach-pr.de/ekso.html

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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