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SEPA-Start verschoben

Es ist ein langes, schwieriges Wort, was sich hinter dem englischen Kürzel „SEPA“ (Single European Payment Area) verbirgt; und genau so lang und schwierig gestaltet sich die Umsetzung des „einheitlichen Euro-Zahlungsraumes“.

Damit am Ende keiner der 33 betroffenen Staaten (28 EU-Mitgliedstaaten, sowie Schweiz, Monaco, Liechtenstein, Norwegen und Island) auf der Strecke bleibt und behauptet, er habe nichts davon gewusst, geht die einst für Februar 2014 angedachte Umstellung auf das neue europäische Zahlungssystem wohl bis 1. August 2014 in die Verlängerung.

Was bedeutet SEPA inhaltlich?
Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen werden ab SEPA-Einführung standardisiert und gleich abgewickelt, egal ob sie ins In- oder europäische Ausland gehen. Damit soll jede Überweisung, auch über die eigene Grenze hinaus, nur noch einen Bankgeschäftstag benötigen. Sonst dauerten Auslandsüberweisungen bis zu einer Woche. Zudem waren sie deutlich teurer als Geldtransfers im Inland – jetzt werden die Gebühren angepasst. Auf eine Einschränkung des europäischen Zahlungssystems weisen die ARAG Experten allerdings hin: SEPA-Überweisungen sind nur in Euro möglich. Bei anderen Währungen muss die altbewährte Auslandsüberweisung getätigt werden.

Was müssen Verbraucher wissen?
Die Verbraucher werden sich künftig eine 22stellige, internationale Kontonummer merken müssen, wenn sie denn den Anspruch haben, ihre Bankverbindungsdaten auswendig zu lernen. Diese sogenannte IBAN (englisch für: International Bank Account Number) besteht aus dem Länderkennzeichen (in Deutschland DE), einer zweistelligen Prüfziffer sowie der bereits bekannten Bankleitzahl und Kontonummer. Sollten die 22 Stellen nicht voll sein, wird mit Nullen aufgefüllt. Wer bereits jetzt mit SEPA arbeiten möchte, muss bis zur endgültigen Umstellung noch die internationale Bankleitzahl „BIC“ (englisch für: Business Identifier Code, auch oft Swift-Code genannt) nutzen. Sie findet sich – ebenso wie die IBAN – auf den Kontoauszügen. ARAG Experten weisen Verbraucher darauf hin, dass sie in der Regel bis Ende Januar 2016 ihre alten Bankverbindungsdaten nutzen können. Trotzdem raten sie schon jetzt zu erhöhter Aufmerksamkeit: Verbraucher sollten unbedingt prüfen, ob alle Lastschrifteinzugs-Berechtigten wie etwa Versicherungen, Vereine oder Firmen die richtige IBAN verwenden.

Was müssen Unternehmen und Vereine bedenken?
Lastschriften haben künftig ein festes Fälligkeitsdatum. Daher müssen Firmen mitteilen, wann sie Geld vom Konto ihrer Kunden abbuchen. Zudem müssen sie eine sogenannte Gläubiger-ID beantragen, die den Gläubiger, also die abbuchende Firma, bei Lastschriften eindeutig kennzeichnet. Damit wird es am Ende des Zahlungsprozesses für alle Beteiligten leichter, die Quelle einer Lastschrift zu verfolgen und auf den Widerspruch eines Bankkunden zu reagieren. Diese haben künftig nämlich acht Wochen nach einer Abbuchung die Möglichkeit, Zahlungen ohne die Angabe von Gründen zurückbuchen zu lassen. Die Gläubiger-ID muss innerhalb der SEPA-Umstellungsfrist über die Webseite der Deutschen Bundesbank beantragt werden, wo ein Online-Formular zur Verfügung steht:

www.glaeubiger-id.bundesbank.de

Was passiert, wenn man SEPA ignoriert?
Das könnte nach Auskunft der ARAG Experten im schlimmsten Fall zu Liquiditätsengpässen führen. Wenn Zahlungen oder Beiträge ausbleiben, weil die Bankdaten nicht umgestellt sind, können beispielsweise Gehälter nicht gezahlt und Rechnungen nicht beglichen werden. Und um allein diese konkreten Gefahren zu bannen, ist es nach Meinung der ARAG Experten richtig, die SEPA-Einführung zu verschieben. Doch wie heißt es so schön: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Download des Textes:
http://www.arag.de/rund-ums-recht/rechtstipps-und-urteile/job-und-finanzen/

Aktuelle Meldungen finden Sie auch bei Twitter: http://www.twitter.com/ARAG

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand auch über die leistungsstarken Tochterunternehmen im deutschen Komposit-, Kranken- und Lebensversicherungsgeschäft sowie die internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in 13 weiteren europäischen Ländern und den USA – viele davon auf führenden Positionen in ihrem jeweiligen Rechtsschutzmarkt. Mit 3.500 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von mehr als 1,5 Milliarden EUR.

Kontakt
ARAG SE
Brigitta Mehring
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
0211-963 2560
brigitta.mehring@arag.de
http://www.ARAG.de

Pressekontakt:
redaktion neunundzwanzig
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Lindenstraße 14
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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