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Selfie beim Wählen? – Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

Experten der ERGO Group informieren

Selfie beim Wählen? - Aktuelle Verbraucherfrage der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH

In der Wahlkabine ist das Filmen und Fotografieren verboten. (Bildquelle: ERGO Group)

Nora E. aus Reutlingen:
Bald ist Bundestagswahl. Bei der letzten Wahl haben viele Deutsche Selfies aus den Wahlkabinen gepostet. Ist das eigentlich erlaubt? Und was gilt bei Briefwahl?

Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Seit einer Änderung der Bundeswahlordnung für die Bundestagswahl 2017 ist das Filmen und Fotografieren in der Wahlkabine verboten. Bemerkt der Wahlleiter zum Beispiel das Blitzlicht, wird der Stimmzettel für ungültig erklärt. Der Grund für das Verbot: In Deutschland gilt das Wahlgeheimnis. Die Entscheidung der Wähler soll frei und geheim sein. Niemand soll unter Druck gesetzt werden können, seine Stimme für eine bestimmte Partei abzugeben. Dies ist nur dadurch gewährleistet, dass niemand erfährt, für welche Partei der Wähler sich entscheidet. Ein weiterer Grund ist, dass Wähler nicht in letzter Minute durch die Entscheidung anderer Wähler, die sie online sehen, beeinflusst werden sollen. Ist der Stimmzettel nach einem Selfie des Wählers ungültig, darf er trotzdem noch seine Stimme abgeben: Auf Wunsch bekommt er einen neuen Stimmzettel und darf noch einmal ankreuzen – nur dieses Mal ohne Selfie. Im Wahllokal außerhalb der Kabine besteht kein grundsätzliches Kameraverbot. Es ist aber empfehlenswert, den Wahlleiter um Erlaubnis zu fragen. Außerdem gilt: Wer andere Wähler ohne deren Zustimmung fotografiert und die Fotos online stellt, verletzt deren Persönlichkeitsrecht und verstößt gegen das Recht am eigenen Bild. Hierbei handelt es sich um eine Straftat, die Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann. Für Briefwähler gilt: Wer seinen eigenen Briefwahlzettel vor dem Abschicken fotografiert und online stellt, hat keine Folgen zu befürchten. Stimmzettel anderer Personen dürfen jedoch nicht fotografiert und gepostet werden: Hierbei handelt es sich nach § 107c des Strafgesetzbuches um eine Verletzung des Wahlgeheimnisses und das ist strafbar.
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ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in 30 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. Unter dem Dach der Gruppe agieren mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG, ERGO Digital Ventures AG und ERGO Technology & Services Management vier separate Einheiten, in denen jeweils das deutsche, internationale, Direkt- und Digitalgeschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen zusammengefasst sind. 40.000 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2018 nahm ERGO 19 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Brutto-Versicherungsleistungen in Höhe von 15 Milliarden Euro. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com

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