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Schutzschirmverfahren: Wer soll das bezahlen……

Gesamtkosten können dazu führen, dass nach Sanierung des Unternehmens direkt ein Anschlussinsolvenzverfahren beantragt werden muss

Schutzschirmverfahren: Wer soll das bezahlen......

Steuerberater Roland Franz

Essen, 12. August 2013*****Mit Rechtskraft vom 1. März 2012 wurde die Insolvenzordnung, die zwischenzeitlich schon 40 Mal geändert worden ist, zum wiederholten Male geändert. Nach amerikanischem Vorbild wurde das Schutzschirmverfahren eingeführt, das den Schuldner unter gewissen Voraussetzungen – u.a. im Rahmen des Eröffnungsantrages bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – in die Lage versetzt, im Rahmen einer Eigenverwaltung ein Sanierungsverfahren durchzuführen. „Immer wenn etwas im Gesetz neu geregelt wird und man sich als einer der ersten auf dieses Terrain begibt, stellt man fest, dass der Gesetzgeber die neuen gesetzlichen Regelungen in vielen Punkten ziemlich unzureichend verabschiedet hat – und die handelnden Personen sich zum Teil tatsächlich auf erheblichem Glatteis bewegen“, kritisiert Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen, Velbert.

„Die erste Frage, die gestellt werden sollte, ist wie immer die Frage der Kosten. Es ist schwer zu glauben, dass der Gesetzgeber sich einmal darüber Gedanken gemacht hat, wie ein angeschlagenes Unternehmen in die Lage versetzt werden soll, den Wust an Kosten zu tragen“, bemängelt Steuerberater Roland Franz.

Zu den Kosten, die auf das Unternehmen zukommen, gehören:

* Beratungskosten, da kein Unternehmer dies ohne entsprechende Beratung durchführen kann,
* Sachwalterkosten z.B. für den Insolvenzverwalter,
* Verfahrenskosten wie Gerichtskosten,
* Kosten des Poolführers der Warenkreditversicherer,
* die internen oder externen Bilanzerstellungskosten, denn bei Eröffnung des Verfahrens muss eine Bilanz erstellt werden, bei Abschluss des Verfahrens muss eine Bilanz erstellt werden und, wenn man Pech hat, erfolgt dies alles innerhalb eines Jahres, so dass man am Schluss noch ein Rumpfwirtschaftsjahr – Bilanzstichtag 31. Dezember – hat und in einem Jahr drei Bilanzen aufgestellt werden müssen,
* Wirtschaftsprüfungskosten, da alle Bilanzen bei prüfungspflichtigen Unternehmern auch noch geprüft werden müssen.

„Die Summe dieser Beträge kann allein schon dazu führen, dass nach Sanierung des Unternehmens dieses aufgrund der entstandenen Kosten direkt ein Anschlussinsolvenzverfahren beantragen muss. In diesem Bereich besteht ein erheblicher Handlungsbedarf seitens des Gesetzgebers. Außerdem ist es nicht zu übersehen, dass sich die einzelnen Institutionen, die zwangsweise bei diesem Verfahren eine Rolle spielen, die Bälle gegenseitig zuwerfen, um das Gebührenpotential noch zu steigern“, so Steuerberater Roland Franz.

Wenn ein Unternehmen, das in eine Schieflage geraten ist, mit dem Gedanken spielt, ein Sanierungsverfahren nach § 270 ff. InsO durchzuführen, sollte es vorab nicht versäumen, sich einen Überblick über die hiermit verbundenen Aufgaben und insbesondere über die entstehenden Kosten zu verschaffen. Sonst gibt es am Schluss des Verfahrens eine böse Überraschung.

„Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass man sich das Ruder durch diverse Berater nicht aus der Hand nehmen lässt“, rät Steuerberater Roland Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 40 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

Kontakt
Roland Franz & Partner, Steuerberater – Rechtsanwälte
Bettina M. Rau-Franz
Moltkeplatz 1
45138 Essen
0201-81095-0
kontakt@franz-partner.de
http://www.franz-partner.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Dr. Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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