Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Schutz einer Farbmarke

Schutz einer Farbmarke

Schutz einer Farbmarke

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Markenrecht.html Farben haben Signalwirkung auf die Verbraucher. Unternehmen lassen daher ihren verwendeten Farbton schützen und als Farbmarle eintragen. Strittig ist, wie weit der Schutz einer Farbmarke reicht.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Farben wecken beim Verbraucher Assoziationen mit bestimmten Produkten. Sie sorgen für einen hohen Wiedererkennungswert. Daher streiten schon seit Jahren zwei Geldhäuser um die Verwendung eines bestimmten Rottons.

Ein Kreditinstitut hatte den Farbton im Jahr 2007 als Farbmarke eintragen lassen. Die andere Bank verwendet fast den gleichen Rotton und hat daher beim Bundespatentamt die Löschung der Farbmarke beantragt. Am 25.Juni 2015 musste sich auch der Bundesgerichtshof mit dem Streit der beiden Parteien auseinandersetzen. Dabei ging es um die Frage, ob der Rotton für Sponsoringaktivitäten genutzt werden dürfe. Also um die Frage, wie weit der Schutz einer Farbmarke einer Farbmarke reicht. Das Urteil des BGH wird erst im September erwartet. Bereits im Juli wird die Entscheidung des Bundespatentamtes erwartet.

Marken, auch Farbmarken, die geeignet sind, Produkte eines Unternehmens vom Mitbewerber abzugrenzen, sind schützenswert. Dazu muss allerdings nachgewiesen werden, dass der überwiegende Teil der Verbraucher mit einem Farbton auch ein bestimmtes Produkt eines Unternehmens assoziiert. Darüber hinaus gilt der Markenschutz dann auch nur für bestimmte Branchen oder Produktbereiche.

Für die Unternehmen ist der Markenschutz ein wichtiger Faktor, da über die Marke der Wiedererkennungswert für den Verbraucher geschaffen wird. Durch die Eintragung als Marke soll verhindert werden, dass andere Marktteilnehmer von dem Erfolg des Produkts partizipieren und sich dadurch als Konkurrent etablieren.

Kommt es zu Verletzungen des Markenrechts kann das betroffene Unternehmen Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen. Ebenso gilt es natürlich auch, nicht die Markenrechte anderer Unternehmen zu verletzen. Besonders bei international agierenden Unternehmen kann dies u.U. schwierig sein, da auch die unterschiedliche nationale Rechtsprechung beachtet werden muss. Unternehmen können sich an im Markenrecht und Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

http://www.grprainer.com/Markenrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
+49 221 2722750
+49 221 27227524
info@grprainer.com
http://www.grprainer.com/

(Visited 13 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert