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Schlägerei unter Kollegen kann fristlose Kündigung rechtfertigen

RA Dr. Oliver K.-F. Klug

Essen, 01. Juli 2013******Der AGAD- Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V. begrüßt das Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Köln, das mit Urteil vom 06.11.2012 (11 Sa 412/12) nach einer Schlägerei unter Kollegen die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines seit sechs Jahren beschäftigten Produktionshelfers bestätigt hat. Der Produktionshelfer hatte sich mit einem Kollegen gestritten und angekündigt, vor dem Werkstor auf diesen zu warten. Danach kam es zwischen beiden zu einer heftigen Schlägerei, bei der sich beide Kontrahenten erheblich verletzten. Der Arbeitgeber ließ bei dem Kontrahenten die Befristung auslaufen und kündigte dem Kläger fristlos, hilfsweise ordentlich.

„Die Entscheidung des LAG ist deutlich. Leider neigen manche Instanzgerichte dazu, solche Tätlichkeiten zu bagatellisieren. Bei Gewalt im Betrieb darf es aber keine Toleranz geben“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD.

Nach Auffassung des LAG ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Tätlichkeiten zu schützen. Er habe auch ein eigenes Interesse daran, dass die betriebliche Zusammenarbeit nicht durch tätliche Auseinandersetzungen beeinträchtigt werde und Mitarbeiter verletzt würden und ggfs. ausfielen. Ferner könne der Arbeitgeber auch berücksichtigen, wie sich ein solches Verhalten auf die übrigen Arbeitnehmer und den Betrieb auswirke, insbesondere wenn er keine personellen Maßnahmen ergreifen würde.

Beide Instanzen bestätigten die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

In der Schleiferei hatten alle Mitarbeiter mitbekommen, dass der Kläger diese Schlägerei vor dem Werkstor angekündigt hatte. Ein Kollege hatte noch versucht, die Schlägerei dadurch zu verhindern, dass der zweite Kontrahent vom Vorarbeiter länger in der Firma gehalten worden wäre. Dies misslang aber, da der Kollege auf eine Mitfahrgelegenheit angewiesen war.

Über den AGAD
Mit über 600 Mitgliedsunternehmen, die rund 40.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist der AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. der größte Arbeitgeberverband der Branche im Ruhrgebiet. Der Verbandsbereich erstreckt sich von Duisburg über Mülheim, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm bis ins Sauerland.

Durch den hohen Spezialisierungsgrad seiner fünf Juristen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts verfügt der AGAD über eine sehr hohe Beratungskompetenz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Als Tarifpartner für den Groß- und Außenhandel und die Dienstleister im Verbandsgebiet führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen. Das Service-Angebot reicht von Beratungsleistungen im Bereich des Beauftragtenwesens und des Datenschutzes über Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen bis hin zu aktuellen Umfragen, mit denen der AGAD interessante Standpunkte, Tendenzen und Stimmungen zu politischen und wirtschaftlichen Themen ermittelt. Darüber hinaus vertritt der AGAD die Mitgliederinteressen in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion, sei es in den Kommunen, in Düsseldorf oder Berlin.

Kontakt
AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Dr. Oliver K.-F. Klug
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