Neuigkeiten Timeline

Politik, Recht, Gesellschaft
März 17, 2026

BITMi unterstützt „28 for all“

Umwelt, Energie
März 17, 2026

„Eiszeit – ein Essay“

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

MaBiS-Hub kommt: Frühzeitiges Handeln zahlt sich aus

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Balance 580X: Vitel vertreibt neuen Enterprise-Router von Peplink

Freizeit, Buntes, Vermischtes
März 17, 2026

Hühner halten im Wohngebiet: Welche Regeln gelten?

Immobilien
März 17, 2026

Immobilien-Experte Oliver Fischer begeistert über 200 Teilnehmer in Bochum: „Der erste Deal ist der wichtigste“

Wissenschaft, Forschung, Technik
März 17, 2026

Montage eines ST-live Schiebetors von Berner Torantriebe KG

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 17, 2026

Steuerliche Bewertung von Grundvermögen -Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer und Grunderwerbsteuer

Essen, Trinken
März 17, 2026

United Airlines bringt Kulinarik internationaler Spitzenköche in die Polaris Business Class

Familie, Kinder, Zuhause
März 17, 2026

Französisches Modeunternehmen Sezane unterstützt das Deutsche Kinderhilfswerk

Computer, Information, Telekommunikation
März 17, 2026

Vultr setzt auf die NVIDIA Rubin Plattform, NVIDIA Dynamo und NVIDIA Nemotron, um KI-Inference in Unternehmen neu zu definieren

Maschinenbau
März 17, 2026

Stillstände vermeiden, Anlagenzustand transparent machen: Steuerungsfunktion von LANG fördert Predictive Maintenance

Logistik, Transport
März 17, 2026

Fit für den nächsten Einsatz: SCHÄFER Container Systems bietet KEG-Service für Volumenreduzierung, Aufarbeitung und Nachrüstung

IT, NewMedia, Software
März 17, 2026

Ausgezeichnete Leistung: b.telligent wieder unter den besten Unternehmensberatungen Deutschlands

Schlägerei unter Kollegen kann fristlose Kündigung rechtfertigen

Schlägerei unter Kollegen kann fristlose Kündigung rechtfertigen

RA Dr. Oliver K.-F. Klug

Essen, 01. Juli 2013******Der AGAD- Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistung e.V. begrüßt das Urteil des Landesarbeitsgerichtes (LAG) Köln, das mit Urteil vom 06.11.2012 (11 Sa 412/12) nach einer Schlägerei unter Kollegen die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines seit sechs Jahren beschäftigten Produktionshelfers bestätigt hat. Der Produktionshelfer hatte sich mit einem Kollegen gestritten und angekündigt, vor dem Werkstor auf diesen zu warten. Danach kam es zwischen beiden zu einer heftigen Schlägerei, bei der sich beide Kontrahenten erheblich verletzten. Der Arbeitgeber ließ bei dem Kontrahenten die Befristung auslaufen und kündigte dem Kläger fristlos, hilfsweise ordentlich.

„Die Entscheidung des LAG ist deutlich. Leider neigen manche Instanzgerichte dazu, solche Tätlichkeiten zu bagatellisieren. Bei Gewalt im Betrieb darf es aber keine Toleranz geben“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Hauptgeschäftsführer des AGAD.

Nach Auffassung des LAG ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Mitarbeiter vor Tätlichkeiten zu schützen. Er habe auch ein eigenes Interesse daran, dass die betriebliche Zusammenarbeit nicht durch tätliche Auseinandersetzungen beeinträchtigt werde und Mitarbeiter verletzt würden und ggfs. ausfielen. Ferner könne der Arbeitgeber auch berücksichtigen, wie sich ein solches Verhalten auf die übrigen Arbeitnehmer und den Betrieb auswirke, insbesondere wenn er keine personellen Maßnahmen ergreifen würde.

Beide Instanzen bestätigten die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

In der Schleiferei hatten alle Mitarbeiter mitbekommen, dass der Kläger diese Schlägerei vor dem Werkstor angekündigt hatte. Ein Kollege hatte noch versucht, die Schlägerei dadurch zu verhindern, dass der zweite Kontrahent vom Vorarbeiter länger in der Firma gehalten worden wäre. Dies misslang aber, da der Kollege auf eine Mitfahrgelegenheit angewiesen war.

Über den AGAD
Mit über 600 Mitgliedsunternehmen, die rund 40.000 Mitarbeiter beschäftigen, ist der AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. der größte Arbeitgeberverband der Branche im Ruhrgebiet. Der Verbandsbereich erstreckt sich von Duisburg über Mülheim, Essen, Oberhausen, Bochum, Dortmund, Hagen und Hamm bis ins Sauerland.

Durch den hohen Spezialisierungsgrad seiner fünf Juristen auf dem Gebiet des Arbeits- und Sozialrechts verfügt der AGAD über eine sehr hohe Beratungskompetenz in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen. Als Tarifpartner für den Groß- und Außenhandel und die Dienstleister im Verbandsgebiet führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der Tariffachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen. Das Service-Angebot reicht von Beratungsleistungen im Bereich des Beauftragtenwesens und des Datenschutzes über Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen bis hin zu aktuellen Umfragen, mit denen der AGAD interessante Standpunkte, Tendenzen und Stimmungen zu politischen und wirtschaftlichen Themen ermittelt. Darüber hinaus vertritt der AGAD die Mitgliederinteressen in der Öffentlichkeit und in der politischen Diskussion, sei es in den Kommunen, in Düsseldorf oder Berlin.

Kontakt
AGAD Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V.
Dr. Oliver K.-F. Klug
Rolandstr. 9
45128 Essen
02 01 – 8 20 25 – 0
info@agad.de
http://www.agad.de

Pressekontakt:
GBS-Die PublicityExperten
Alfried Große
Am Ruhrstein 37c
45133 Essen
0201-8419594
ag@publicity-experte.de
http://www.publicity-experte.de

(Visited 11 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert