Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Schenken und sparen:

Geschäftliche Weihnachtsgeschenke sind steuerlich absetzbar.

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner gehören heute zum guten Ton und erfreuen sich bei immer mehr Unternehmen großer Beliebtheit. Der Kreativität sind hierbei keinerlei Grenzen gesetzt: Ob Champagner, Weihnachtsschokolade oder Blumen – kleine Aufmerksamkeiten werden mit Treue und Sympathie belohnt.
Dass Weihnachtsgeschenke im beruflichen Umfeld nicht nur reine Nettigkeiten sind, sondern einem geschäftlichen Zweck dienen, sieht auch das Finanzamt so. Deshalb dürfen Selbständige und Unternehmer Weihnachtsgeschenke grundsätzlich als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dabei unterscheidet das Finanzamt allerdings zwischen Kunden bzw. Geschäftspartnern und Mitarbeitern.
Preislimit für Geschenke an Kunden und Geschäftspartner
Das Finanzamt stellt zwei Bedingungen an steuerlich absetzbare Weihnachtsgeschenke: Erstens dürfen Kunden, Zulieferer, freie Mitarbeiter, Berater usw. für ihr Geschenk keine konkrete Gegenleistung erbringen. Anders gesagt: Das Geschenk darf kein Ersatz für eine Bezahlung sein. Zweitens gibt das Finanzamt eine Obergrenze für den Wert des Geschenks vor. Pro Person (Beschenkter) und Kalenderjahr dürfen die Kosten für Geschenke die Grenze von 35 Euro nicht überschreiten. Wer seinen Kunden also zum Geburtstag bereits ein Geschenk für 20 Euro gemacht hat, hat für das Weihnachtsgeschenk nur noch 10 Euro frei, wenn er alle Geschenke von der Steuer absetzen will. Liegt die Gesamtsumme der Geschenke über 35 Euro, entfällt der Steuervorteil komplett!
Eine Ausnahme macht das Finanzamt allerdings: Keine Preisgrenze für steuerlich absetzbare Weihnachtsgeschenke gibt es, wenn der Beschenkte das Präsent ausschließlich in seinem Betrieb nutzen kann. Ein Beispiel wäre ein Weinkühlschrank, den ein Weinhändler einem Hotelbesitzer schenkt. In diesem Fall können auch Geschenke von mehreren tausend Euro komplett von der Steuer abgesetzt werden.
Keine Preisgrenze für Mitarbeitergeschenke
Mitarbeiter eines Unternehmers werden anders behandelt als dessen Kunden. Hier gibt das Finanzamt keine Preisgrenze vor, so dass Unternehmen den gesamten Wert der Weihnachtsgeschenke von der Steuer absetzen können. Voraussetzung ist hier, dass es sich um eine reine Sachleistung handelt. Bonuszahlungen werden bspw. wie ein Einkommen behandelt und müssen mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden.
Wann Beschenkte Steuern zahlen müssen
Auch wenn Unternehmer ihre Mitarbeitergeschenke ohne Limit von der Steuer absetzen können, holt sich das Finanzamt seinen Teil. In diesem Fall trifft es den Beschenkten. Wer Sachgeschenke im Wert von über 60 Euro (inkl. MwSt) annimmt, muss den Wert wie sein Gehalt versteuern und dafür auch Sozialversicherungsbeiträge zahlen.
Geschäftspartner und Kunden, die ein Weihnachtsgeschenk erhalten, müssen den Wert generell als Einnahme verbuchen und entsprechend versteuern. Wenn der Geber dies verhindern will, kann er selbst eine Pauschalsteuer in Höhe von 30 Prozent des Kaufpreises (inkl. MwSt) abführen. In diesem Fall bleibt das Weihnachtsgeschenk für den Kunden steuerfrei. Unternehmen, die die Pauschalsteuer abführen, sollten nicht versäumen, die Beschenkten darüber zu informieren.
Eine Ausnahme gilt bei Mini-Geschenken, die weniger als 10 Euro kosten. Für sie muss weder das Unternehmen noch der Beschenkte Steuern zahlen.
Steuerlich absetzbare Weihnachtsgeschenke für Angestellte
Wenn Angestellte ihren Kollegen, Kunden oder ihrem Chef ein Weihnachtsgeschenk machen möchten, ist das in den Augen des Finanzamts reine Privatsache. Doch auch hier macht der Fiskus eine Ausnahme: Angestellte, deren Gehaltshöhe erfolgsabhängig ist, dürfen die Kosten für Weihnachtsgeschenke in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben. Dies betrifft z.B. Angestellte mit variablem Gehaltsbestandteil oder Angestellte im Außendienst, die Verkaufsprovisionen erhalten.
Ob Sie Weihnachtsgeschenke von der Steuer absetzen können oder nicht, sollte jedoch kein Entscheidungskriterium darstellen. Denken Sie nicht nur an den Fiskus, sondern machen Sie Ihren Mitarbeitern und Kunden mit gutem Gefühl eine Freude! Für die Geschäftsbeziehung und das Unternehmensimage lohnt sich das in jedem Fall.
Promoidee Werbeartikel

Wir stehen für guten Service und noch bessere Produkte! Kaufen Sie bequem auf Rechnung und lassen Sie sich in die Welt der Werbemittel verführen! Persönlicher Kontakt ist uns wichtig, daher rufen Sie uns einfach an, wir beantworten jede Frage gerne!

Kontakt
Promoidee GmbH
Stefan Krugmann
Am Sand 4
90556 Cadolzburg
09103790500
info@promoidee.de
http://www.promoidee-werbeartikel.de

(Visited 43 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert