Categories: Allgemein

Rücktritt des Versicherers bei arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers – Versicherungsrecht

Rücktritt des Versicherers bei arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers – Versicherungsrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html Gibt ein Versicherungsnehmer arglistig falsche Angaben an, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, selbst wenn keine ausreichende Belehrung stattfand.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In einem aktuellen Urteil (Az.: IV ZR 306/13) stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass Versicherer auch dann die Möglichkeit zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag haben, wenn sie keine ausreichende Belehrung über die Folgen von Falschangaben vorgenommen haben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer oder der handelnde Makler im Rahmen des Versicherungsantrags vorsätzlich und arglistig falsche Daten angegeben haben.

Ein Versicherungsnehmer klagte gegen einen Versicherer auf Feststellung der Wirksamkeit eines Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages. Diesen hatte er zuvor mit der Beklagten abgeschlossen. Jedoch erklärte der Versicherer später den Rücktritt vom Vertrag und zusätzlich noch die Anfechtung seiner Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung. Die Beklagte warf dem Kläger vor, in dem Antragsformular falsche Angaben bezüglich der gesundheitlichen Vorgeschichte gemacht und erhebliche Erkrankungen verschwiegen zu haben.

Die Klage hatte vor dem BGH ebenso wie bei den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Versicherungsunternehmen habe in diesem Fall ein Recht zum Rücktritt gehabt. Zwar treffe Versicherer grundsätzlich die Pflicht den Versicherungsnehmer über seine Anzeigepflichten und die Folgen einer Verletzung dieser zu belehren, jedoch könne sich der Kläger nicht hierauf berufen. Die Belehrungspflichten dienen dem Schutz des Versicherungsnehmers, aber ein arglistiger Versicherungsnehmer sei nach Ansicht des Gerichts nicht schutzwürdig. Da im vorliegenden Fall der Kläger den Versicherer arglistig bezüglich seiner Vorerkrankungen getäuscht habe, könne die Beklagte auch vom Vertrag zurücktreten.

Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Behauptung des Klägers, dass er gegenüber dem eingeschalteten Versicherungsvermittlers korrekte Angaben gemacht habe. Das arglistige Handeln des Maklers muss sich der Versicherungsnehmer nach ständiger Rechtsprechung des Senats zurechnen lassen.

Im Versicherungsrecht gibt es vielzählige Anknüpfungspunkte für rechtliche Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern, Versicherern und Versicherungsmaklern. Probleme können mit der Hilfe eines im Versicherungsrecht tätigen Anwalts aus dem Weg geräumt werden. Er steht beratend bei allen Fragen in den Bereichen Vertragsabschluss, Kündigung, Rücktritt, Abwicklung und anderen Ansprüchen zur Seite. Auch die Geltendmachung von Ansprüchen übernimmt ein kompetenter Rechtsanwalt für die Parteien.

http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Hasselwander-PR

PR-Neuigkeiten: Das individuelle Partnernetzwerk

Share
Published by
Hasselwander-PR

Recent Posts

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Yasmin-Mohr-OsteopathWas während der Physiotherapie-Ausbildung im Jahr 2002 als Begeisterung für die Osteopathie begann, entwickelte sich…

1 Tag ago

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Europäischer VC investierte bereits 2024 – nur fünf Monate nach Gründung des KI-Start-ups. Adaptive ML…

2 Tagen ago

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

180 / 250 Hz OC mit 90 W USB-C und KVM-Switch Amsterdam, 17. Juli 2026…

2 Tagen ago

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Warum Unternehmen künftig mehr in menschliche Reife investieren müssen – Platin-Auszeichnung für Ines Rauscher im…

2 Tagen ago

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Von spannenden Veranstaltungen bis hin zu kühlenden Orten zum Entspannen Biergarten am Wasserturm (Bildquelle: @…

2 Tagen ago

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Der Nutzen von Mitarbeiterbindung für Retention Management, Arbeitgeberattraktivität, Performance Improvement Fachkräftemangel? Personalmangel? Hier sind die…

2 Tagen ago