Neuigkeiten Timeline

Immobilien
Juni 3, 2026

Lebensmittelmarkt Immobilien Makler

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 3, 2026

Parasoft beseitigt Abhängigkeitsengpässe bei Softwarebereitstellung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

TGI AG Investieren in Gold: FMA – Anordnung gegen die TGI AG – fachanwaltliche Vertretung – Rückabwicklung der Goldmodelle

Immobilien
Juni 3, 2026

Supermarkt Immobilien Makler: Holger Ballwanz Immobilien

Tourismus, Reisen
Juni 3, 2026

Urlaub mit Hund – neues Buch bei Amazon für alle Hundebesitzer und die es werden möchten

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 3, 2026

Rockstone News – Homerun Resources: Die Entstehung des Silica Valley in Bahia

Garten, Bauen, Wohnen
Juni 3, 2026

Beton-Pumpen-Service & Verleih löst alle Probleme

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

SEPPmail auf der Public-IT-Security 2026: sichere E-Mail-Kommunikation für Behörden und öffentliche Verwaltung

Freizeit, Buntes, Vermischtes
Juni 3, 2026

Reisen mit den Vierbeinern: Das sind die haustierfreundlichsten beliebten Urlaubsdestinationen

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

Untersuchung von Censys: 6.502 Tankfüllstandsmesser in Tankstellen öffentlich über das Internet erreichbar

Umwelt, Energie
Juni 3, 2026

Entgasung und Spülung von LNG-Tanks: sicherer Umgang mit LNG

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

HiScout mit Modul für Geheim und Sabotageschutz für GIT SICHERHEIT AWARD nominiert

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

Alternative zu Palantir: Neo4j übernimmt GraphAware und startet graphbasierte Analyseplattform

IT, NewMedia, Software
Juni 3, 2026

Vom SEF-Netzwerk in die Produktion: PS Industry setzt ganzheitliche Digitalisierungsstrategie um

Rücktritt des Versicherers bei arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers – Versicherungsrecht

Rücktritt des Versicherers bei arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers – Versicherungsrecht

Rücktritt des Versicherers bei arglistiger Täuschung des Versicherungsnehmers - Versicherungsrecht

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html Gibt ein Versicherungsnehmer arglistig falsche Angaben an, so kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, selbst wenn keine ausreichende Belehrung stattfand.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In einem aktuellen Urteil (Az.: IV ZR 306/13) stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, dass Versicherer auch dann die Möglichkeit zum Rücktritt vom Versicherungsvertrag haben, wenn sie keine ausreichende Belehrung über die Folgen von Falschangaben vorgenommen haben. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der Versicherungsnehmer oder der handelnde Makler im Rahmen des Versicherungsantrags vorsätzlich und arglistig falsche Daten angegeben haben.

Ein Versicherungsnehmer klagte gegen einen Versicherer auf Feststellung der Wirksamkeit eines Kranken- und Pflegeversicherungsvertrages. Diesen hatte er zuvor mit der Beklagten abgeschlossen. Jedoch erklärte der Versicherer später den Rücktritt vom Vertrag und zusätzlich noch die Anfechtung seiner Vertragserklärung wegen arglistiger Täuschung. Die Beklagte warf dem Kläger vor, in dem Antragsformular falsche Angaben bezüglich der gesundheitlichen Vorgeschichte gemacht und erhebliche Erkrankungen verschwiegen zu haben.

Die Klage hatte vor dem BGH ebenso wie bei den Vorinstanzen keinen Erfolg. Das Versicherungsunternehmen habe in diesem Fall ein Recht zum Rücktritt gehabt. Zwar treffe Versicherer grundsätzlich die Pflicht den Versicherungsnehmer über seine Anzeigepflichten und die Folgen einer Verletzung dieser zu belehren, jedoch könne sich der Kläger nicht hierauf berufen. Die Belehrungspflichten dienen dem Schutz des Versicherungsnehmers, aber ein arglistiger Versicherungsnehmer sei nach Ansicht des Gerichts nicht schutzwürdig. Da im vorliegenden Fall der Kläger den Versicherer arglistig bezüglich seiner Vorerkrankungen getäuscht habe, könne die Beklagte auch vom Vertrag zurücktreten.

Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus der Behauptung des Klägers, dass er gegenüber dem eingeschalteten Versicherungsvermittlers korrekte Angaben gemacht habe. Das arglistige Handeln des Maklers muss sich der Versicherungsnehmer nach ständiger Rechtsprechung des Senats zurechnen lassen.

Im Versicherungsrecht gibt es vielzählige Anknüpfungspunkte für rechtliche Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern, Versicherern und Versicherungsmaklern. Probleme können mit der Hilfe eines im Versicherungsrecht tätigen Anwalts aus dem Weg geräumt werden. Er steht beratend bei allen Fragen in den Bereichen Vertragsabschluss, Kündigung, Rücktritt, Abwicklung und anderen Ansprüchen zur Seite. Auch die Geltendmachung von Ansprüchen übernimmt ein kompetenter Rechtsanwalt für die Parteien.

http://www.grprainer.com/Versicherungsrecht.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 17 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert