Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 10, 2026

Die beste Ernährung für deine Schilddrüse

Auto, Verkehr
Juni 10, 2026

Neuer Online-Auftritt: BBM entwickelt digitale Wissens- und Serviceplattform konsequent weiter

Immobilien
Juni 10, 2026

Pächtervermittlung für Hotels mit der Hotel Investments AG

Logistik, Transport
Juni 10, 2026

Jonas Glöckler wird neuer Country General Manager von CHEP für Deutschland, Österreich und die Schweiz

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juni 10, 2026

„Kommunikation als Effizienzhebel im Gesundheitswesen“

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 10, 2026

Mit Controlware zur erfolgreichen TISAX-Aktualisierung

Wissenschaft, Forschung, Technik
Juni 10, 2026

Kann ein Roboter Mitgefühl lernen – oder nur Muster erkennen?

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 10, 2026

Finanzwissen-lernen.de: Kostenlos Finanzen verstehen

Kunst, Kultur
Juni 10, 2026

Josephine Rais gestaltet exklusives Design für Russell Hobbs und Aktion gegen den Hunger

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 10, 2026

Die neuen Lebensadern der Menschheit – warum Seltene Erden über Fortschritt, Wohlstand und Frieden entscheiden

Computer, Information, Telekommunikation
Juni 10, 2026

Flow360.io schützt PureSec vor Wissensverlust und senkt Reklamationsquote um 35 Prozent

Immobilien
Juni 10, 2026

Pächterwechsel für Hotels mit der Hotel Investments AG

Bildung, Karriere, Schulungen
Juni 10, 2026

Zukunftsberuf Senioren-Assistenz

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juni 10, 2026

Deutschlands beste Online-Portale 2026: KREDIT.DE sichert sich zum dritten Mal in Folge einen Spitzenplatz

Rolle rückwärts bei Prokon

Rolle rückwärts bei Prokon

Rolle rückwärts bei Prokon

GRP Rainer LLP

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html Mögliche Kehrtwende bei Prokon: Das Unternehmen teilt mit, dass ein Insolvenzantrag eventuell gar nicht angenommen werden würde.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Wenn nicht mindestens 95 Prozent des Genussrechtekapitals im Unternehmen blieben, drohe noch im Januar die Planinsolvenz, hatte Prokon den Anlegern mit Schreiben vom 10. Januar angekündigt. Nun setzt das Unternehmen offenbar zur Rolle rückwärts an.

Auf der Unternehmensseite teilt Prokon mit, dass ein Insolvenzantrag möglicherweise gar nicht angenommen werde. Ein hinzugezogener Insolvenzberater, der bereits mehrere namhafte Unternehmen begleitet haben soll, sei zu der Einschätzung gekommen, dass die gekündigte Genussrechte in einem Insolvenzverfahren möglicherweise nicht als fällige Forderungen zu bewerten wären. Da es keine fälligen Forderungen durch andere Gläubiger gebe, müsste ein Insolvenzantrag vom Gericht abgelehnt werden, da dann keine Insolvenz vorliege. Rechtsgutachten zur Überprüfung dieser Einschätzung seien beauftragt. Allerdings kann das zuständige Insolvenzgericht natürlich auch zu einer anderen Einschätzung kommen.

Zur Erinnerung: Ursprünglich hatte Prokon erklärt, dass die Planinsolvenz drohe, wenn nicht mindestens 95 Prozent des Genussrechtekapitals von rund 1,4 Milliarden Euro im Unternehmen blieben. Bis zum 17. Januar hatten Anleger allerdings schon Genussrechte im Wert von insgesamt mehr als 200 Millionen Euro gekündigt. Also deutlich mehr als 5 Prozent. Unwahrscheinlich, dass sich daran bis zum 20. Januar noch etwas ändert. Denn bis dahin sollten sich die Anleger entscheiden, ob sie ihre Genussrechte halten oder kündigen werden. Angesichts der jüngsten Entwicklung scheint aber auch nicht mehr automatisch der Insolvenzantrag zu folgen.

Die wirtschaftliche Situation von Prokon bleibt aber auf jeden Fall fragil und für die Anleger wird die Situation immer unübersichtlicher. Daher sollten sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht versierten Rechtsanwalt wenden, der die Lage einschätzen und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten kann.

Denn unabhängig davon, ob es zur Insolvenz kommt oder nicht, sind immer noch Schadensersatzansprüche denkbar. Diese können durch eine fehlerhafte Anlageberatung oder auch durch falsche Angaben im Verkaufsprospekt begründet sein.

http://www.grprainer.com/Prokon-Genussrechte.html

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.

Kontakt
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
0221-2722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

Pressekontakt:
GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
02212722750
presse@grprainer.com
http://www.grprainer.com

(Visited 18 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert