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Revidiertes Schweizer Datenschutzgesetz: Anforderungen und Umsetzung

Revidiertes Schweizer Datenschutzgesetz: Anforderungen und Umsetzung

Wettbewerbsfähigkeit und die Rolle der Schweiz als sog. Drittstaat der EU sind, mit Blick auf den EU-Datenschutz, für den Wirtschaftsstandort Schweiz von essenzieller Bedeutung. Bereits im Jahr 2000 bildete die EU-seitige Anerkennung des Schweizer Datenschutz-Niveaus die Grundlage für die grenzüberschreitenden Wirtschaftsaktivitäten zwischen Unternehmen der Schweiz und der EU. Um dies auch weiterhin zu sichern, war es erforderlich, das Schweizer Datenschutzgesetz der modernisierten Datenschutzkonvention des Europarates anzupassen. Somit hat der Schweizer Bundesrat ein neues bzw. revidiertes Datenschutzgesetz (nDSG), einschl. Ausführungsbestimmungen der neuen Datenschutzverordnung (DSV) und neuer Verordnung über Datenschutzzertifizierungen (VDSZ), geschaffen. Das revidierte Datenschutzgesetz tritt am 1. September 2023 in Kraft. Vorrangiges Ziel war es, den Schutz der persönlichen Daten und die Selbstbestimmung über die persönlichen Daten zu stärken, die Transparenz bei der Beschaffung von Personendaten zu erhöhen, die Auskunftsmodalitäten zu vereinfachen, den Datenschutz an die technologischen Entwicklungen anzupassen sowie die Schutzziele im Bereich der Datensicherheit zu harmonisieren.

Auch wenn bis September 2023 genügend Zeit für die Schweizer Wirtschaft bleibt, besteht Handlungszwang das revidierte Datenschutzrecht umzusetzen. Für Schweizer Unternehmen gilt Probleme bzw. Sanktionen, die aus einer fehlerhaften Anwendung der neuen Schweizer DSV und Verstössen gegen die geforderten Sorgfaltspflichten im technisch-organisatorischen Bereich entstehen können, zu vermeiden.
Wichtig dabei ist auf die richtigen Lösungen zu setzen und geeignete Softwareprodukte zu implementieren, in denen die neuen datenschutzrechtlichen Anforderungen bereits systemseitig weitestgehend hinterlegt sind. Beauftragen Sie nur kompetente Partner, Produktanbieter und Berater, die erkennen lassen, dass sie über das erforderliche Know-how verfügen.

Mit dem SWISS DataSafety Concept verfügt die ALPEIN Software SWISS AG, in Zusammenarbeit mit der secBase Schweiz GmbH über alle Instrumentarien, jedes Unternehmen entsprechend den Grundlagen des revDSG sicher auszurichten. Dies bezieht sich auf die Realisierung der kompletten Abdeckung der neuen Schweizer Datenschutzanforderungen sowie auf die gesetzeskonforme Behandlung aller persönlichen Daten von Kunden, Patienten und Mitarbeitern im Unternehmen.

Bleiben Sie immer „Up-to-date“!
Zum Thema empfiehlt die Redaktion allen Interessenten den Besuch der Website https://www.swissdatasafety.ch/.
Das erfahrene Team des Unternehmens steht jederzeit für Fragen zu Verfügung. Kontaktaufnahme über www.alpeinsoft.ch.
Der komplette Artikel ist hier nachzulesen: https://www.alpeinsoft.ch/ueberuns/aktuelles/news-detail/revidiertes-schweizer-datenschutzgesetz-anforderungen-und-umsetzung

ALPEIN Software SWISS AG- Softwarehaus & Medienagentur in der Schweiz:
Ihr kompetenter Partner für individuelle Software-Entwicklung, Beratung und Dienstleistungen zu den Themen SAP BI, HANA, ME, MII, SAP UI5/Fiori, ABAP-Entwicklung, Webtechnologien auf HTML5, Javascript, PHP, SQL und JAVA-Basis. ALPEIN Software: Alles aus einer Hand!
Aktuelle Produkte: SWISS SECURIUM, CloudSecurium, PassSecurium, MailSecurium, DeskSecurium, AccessSecurium. JIRA2SAP PII Reporting Kit.

Kontakt
Alpein Software Swiss AG
Volker Strecker
Obergass 23
8260 Stein am Rhein
+41 (0) 41 552 44 07
volker.strecker@alpeinsoft.ch
http://www.alpeinsoft.ch

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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