Neuigkeiten Timeline

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 18, 2026

10 Jahre Yasmin Mohr Osteopathie Bensheim

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

IRIS begleitet Adaptive ML vom Seed-Investment zum Exit an Datadog

Computer, Information, Telekommunikation
Juli 17, 2026

AOC präsentiert: Gaming-Monitore CU34G4CA und CU34G4ZCA

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Human Quality Capital: Wiesbadener Führungsexpertin erhält höchste Auszeichnung für Zukunftsansatz im KI-Zeitalter

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Stadt Dachau – vielfältiges Kultur- und Freizeitprogramm lädt zum Entdecken ein

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Buch Mitarbeiterbindung: Jetzt im Handel!

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
Juli 17, 2026

Cyberangriff auf Unternehmen und Selbständige: Soforthilfe durch Rechtsanwälte für Cyberkriminalität

Bildung, Karriere, Schulungen
Juli 17, 2026

Young Talents Day: Nachwuchsförderung in der Wiener Top-Hotellerie

Allgemein
Juli 17, 2026

Sieben Fragen vor jedem Online-Marketing-Vertrag

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

KI-Richtlinie für Unternehmen: Security Awareness Toolbox zukünftig mit kostenloser Vorlage

IT, NewMedia, Software
Juli 17, 2026

ISO 27001 Audit erneut bestanden: niteflite steht für geprüfte IT-Sicherheit

Immobilien
Juli 17, 2026

Hotel Sansibar: Hotel Green Ocean Zanzibar eröffnet nach umfassendem Design-Upgrade

Medizin, Gesundheit, Wellness
Juli 17, 2026

Ein Jahr nach Gründung: Schweizer Nahrungsergänzungs-Startup Revitera liefert in 13 europäische Länder

Kunst, Kultur
Juli 17, 2026

Spannung, Abgründe und die Suche nach Gerechtigkeit

Rechtsschutzversicherung: BGH beendet jahrzehntelange Diskussion über Direktanspruch gegenüber dem Anwalt des Versicherungsnehmers

Rechtsschutzversicherung: BGH beendet jahrzehntelange Diskussion über Direktanspruch gegenüber dem Anwalt des Versicherungsnehmers

Mit Urteil vom 13. Februar 2020 hat der Bundesgerichtshof (Az. IX ZR 90/19) ein von PASCHEN Rechtsanwälte erstrittenes Urteil des LG Berlin (Az. 5 S 22/18) bestätigt. Danach steht dem Rechtsschutzversicherer infolge der von ihm verauslagten Kosten ein eigener Anspruch auf Auskunft gegen den Anwalt seines Versicherungsnehmers zu.

Die von PASCHEN in dem Verfahren vertretene Rechtsschutzversicherung hatte von den Rechtsanwälten ihres Versicherungsnehmers eine Zahlung erhalten. Diese weigerten sich allerdings unter Berufung auf ihre Verschwiegenheitspflicht zunächst, zu erläutern, worauf sich die Zahlung beziehe. Außerdem meinten sie, ihre Schweigepflicht verbiete ihnen, mitzuteilen, ob der Gegner ihres Mandanten zur Übernahme der Kosten verurteilt wurde und daher noch mit weiteren, der Versicherung zustehenden Zahlungen zu rechnen sei.

Damit ist eine mehrere Jahrzehnte kontrovers diskutierte Frage endlich höchstrichterlich entschieden und zwar erfreulicherweise im Sinne einer pragmatischen Praxis.

Der Versicherer darf sich mit seinen Fragen unmittelbar an den Anwalt halten und braucht nicht den rechtlich unerfahrenen Versicherungsnehmer damit zu belasten. Der Rechtsanwalt seinerseits braucht nicht den Vorwurf einer Verletzung seiner Verschwiegenheitspflicht zu befürchten, wenn er – ganz im Sinne seines Mandanten – dem Versicherer unmittelbar die gewünschten Auskünfte erteilt.

Der BGH entschied sich dabei für eine rechtliche Begründung, die sich an den durch die Bevorschussung der Kosten anknüpfenden Übergang von Rechten auf den Versicherer nach § 86 VVG anlehnt. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht stehe dem Auskunftsrecht des Versicherers nicht entgegen, da der Versicherungsnehmer mit der Bitte um Einholung einer Deckungszusage insoweit stillschweigend seine Einwilligung zur Erteilung von Auskünften erteilt habe.

PASCHEN Rechtsanwälte zählt als überörtliche Sozietät mit wirtschaftsrechtlichem Profil zu den bundesweit führenden Anbietern in der anwaltlichen Durchsetzung von Lieferantenrechten im B2B-Bereich und im Versicherungsregress. Vom Mittelständler bis zum Global Player betreut PASCHEN zahlreiche namhafte Unternehmen. Im Bereich Versicherungsregress ist unsere Praxisgruppe Versicherung unter anderem für mehrere Rechtsschutzversicherer tätig. Ein Schwerpunkt liegt hierbei in der Durchsetzung von Auskunfts-, Zahlungs- und Schadenersatzansprüchen.

Kontakt
PASCHEN Rechtsanwälte PartGmbB
Susann Matschewski
Kaiserin-Augusta-Allee 113
10553 Berlin
030 / 3467560
s.matschewski@paschen.cc
http://www.paschen.cc

(Visited 26 times, 1 visits today)
Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert