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Rechtslage bei nicht durchgeführter DGUV V3 Prüfung

Ordnungswidrigkeit mit vielen Gefahren

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen elektrische Betriebsmittel vor der Inbetriebnahme, nach Instandsetzung sowie in regelmäßigen Intervallen nach den Vorgaben der DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) geprüft werden, um eine sichere und gefahrlose Funktion zu bestätigen. Wie die Rechtslage bei nicht durchgeführter Elektroprüfung ist, erläutert die ESG Elektro Service Gesellschaft , erfahrener Dienstleister für die DGUV V3 Prüfung.

Versicherungsanspruch erlischt bei Nichtdurchführung

Laut dem Sozialgesetzbuch liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn vorsätzlich oder fahrlässig den Grundsätzen der DGUV Vorschrift 3 zuwidergehandelt wird. Hierzu gehört auch, wenn ein Unternehmer die Prüfung nach den Vorgaben der DGUV V3 nicht durchführen lässt. Darüber hinaus kann im Schadensfall der Versicherungsanspruch mit der Nichtdurchführung der Prüfung erlöschen. Bei einem Unfall haftet daher im schlimmsten Fall allein der Unternehmer für die dabei entstandenen Schäden. Bei Sachschäden müssen diese durch den Unternehmer aus eigener Tasche kompensiert werden, bei Personenschäden ist jedoch auch eine strafrechtliche Belangung möglich. Um sich vor solchen Szenarien abzusichern, rät die ESG, die elektrischen Betriebsmittel regelmäßig durch eine hierzu befähigte Person prüfen zu lassen.

Durchführung der Elektroprüfung nach Vorgaben

Die Konsequenzen bei einer nicht durchgeführten DGUV-Prüfung können also weitreichend sein. Nicht zuletzt ist die Arbeitssicherheit der Mitarbeiter gefährdet. Eine umfassende Prüfung – hier am Beispiel von elektrischen Geräten – umfasst die folgenden Schritte: Zuallererst wird eine Sichtprüfung durchgeführt, bei der äußere Beschädigungen und Mängel erkannt werden sollen. Hierzu zählen etwa ungeeignete Leitungen, defekte Vorrichtungen oder beschädigte Gehäuse. Im nächsten Schritt werden verschiedene Faktoren wie der Isolations- und Schutzleiterwiderstand, der Schutzleiter- und der Berührungsstrom sowie der Differenz- und Ersatzleiterstrom gemessen. Dabei wird festgestellt, ob ausreichende Schutzmaßnahmen gegen einen elektrischen Schlag vorliegen und die sicherheitstechnischen Grenzwerte erfüllt sind. Zum Abschluss erfolgt eine Funktionsprüfung, bei der Schalter, Notaus-, Bedien- und Schutzelemente untersucht werden. Sämtliche Teilprüfungen werden im Prüfprotokoll dokumentiert und die Ergebnisse festgehalten. Dieses Prüfprotokoll dient dem Unternehmen im Schadenfalls als wichtiger Nachweis für die vollständig durchgeführte Prüfung nach DGUV V3 bei Versicherungen und Berufsgenossenschaften.

Weitere Informationen und persönliche Beratung erhalten Interessenten bei der ESG Elektro Service Gesellschaft mbH, Frechen, Telefon: +49 (0)2234 993303-33, https://www.esg-gesellschaft.de/

Die ESG Elektro Service Gesellschaft mbH ist spezialisiert auf die Prüfung verschiedenster elektrischer Anlagen, Maschinen und Geräte nach DGUV Vorschrift 3 und verfügt über eine Erfahrung aus über 10 Jahren in diesem Bereich. Die Techniker des Unternehmers, allesamt gelernte Elektrofachkräfte und „befähigte Personen“, nutzen für ihre Prüfarbeit ausschließlich hochwertige Messgeräte des führenden Herstellers Gossen Metrawatt.

Kontakt
ESG Elektro Service Gesellschaft mbH
Benjamin Klaus
Dr.-Gottfried-Cremer-Allee 25
50226 Frechen
+49 (0)2234 993303-33
+49 (0)2234 993303-99
vertrieb@esg-gesellschaft.de
https://www.esg-gesellschaft.de/

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Original erstellt für www.hasselwander.co.uk

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